Neustadt/Region Hannover – Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Region Hannover zurück.
Keine Ausgangssperre mehr in der Region Hannover: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Dienstag, 6. April 2021, die Beschwerde der Region Hannover gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover zur Ausgangssperre vom 2. April zurückgewiesen. Die Region Hannover hat daher die entsprechende Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Ursprünglich galt für den Zeitraum vom 1. bis 12. April in der Region Hannover eine allgemeine Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr. In einer Eilentscheidung hatte das Verwaltungsgericht Hannover am Karfreitag die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung infrage gestellt.
Das OVG begründet seinen Beschluss damit, dass eine Ausgangsbeschränkung zwar begrenzt geeignet, aber nicht erforderlich sei, solange die staatlichen Stellen die bestehenden Maßnahmen nicht vollständig durchgesetzt hätten.
Regionspräsident Hauke Jagau äußert sich zum Beschluss des OVG in einer Video-Botschaft:
NCN/ds