Neustadt – Provisorische Fußgängerampel im Bereich nördliche Leinstraße erleichtert Querung: Im Bereich der nördlichen Leinstraße können Fußgängerinnen und Fußgänger nun sicher die Fahrbahn queren. Zwischen der Einmündung in die Straße Großer Weg und den B6-Auf- und Abfahrten ist durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) eine provisorische Bedarfsampel für Fußgänger installiert worden. Die Maßnahme ist notwendig, weil der Verkehr an der Leinstraße aufgrund der Baumaßnahme bei Himmelreich und der dadurch bedingten Sperrung der dortigen B6-Auf- und Abfahrten deutlich zugenommen hat.
Provisorische Fußgängerampel im Bereich nördliche Leinstraße erleichtert Querung
Die Stadt Neustadt hat auf entsprechende Hinweise aus der Bürgerschaft reagiert und zunächst das Verkehrsaufkommen im genannten Bereich der Leinstraße mittels eines Seitenradarmessgerätes überprüft. Während der siebentägigen Verkehrserhebung passierten insgesamt 89.264 Fahrzeuge die Messstelle, das sind 40.000 Fahrzeuge mehr als noch vor der Sperrung der B6-Auf- und Abfahrten bei Himmelreich. Zum Vergleich: Bei einer Verkehrserhebung im Jahr 2020 waren im dortigen Abschnitt innerhalb einer Woche knapp 50.000 Fahrzeuge unterwegs.
Zunahme des Verkehrs durch Baustelle
Diese baustellenbedingte Zunahme des Verkehrs führt leider zu erheblichen Problemen für schwächere Verkehrsteilnehmer auf dem dortigen Schulweg. Die Leinstraße wird im Nahbereich zwischen der Einmündung Großer Weg und B6-Auffahrten regelmäßig von Kindern gequert, die zur KGS wollen. Außerdem befinden sich zwei Bushaltestellen an der Leinstraße, die – mindestens im Berufsverkehr – von Fußgängern kaum noch sicher erreicht werden konnten, da im gesamten Bereich bisher keine Querungshilfe vorhanden war. Der Rückstau auf der Leinstraße in Richtung Norden reicht im Berufsverkehr nicht selten bis weit hinter die KGS.
Kontakt mit Polizei und NLStBV
Auf Grundlage der ermittelten Daten ist die Stadt Neustadt daher in Kontakt mit der Polizei und dem die Baumaßnahme in Himmelreich ausführenden Geschäftsbereich Nienburg der NLStBV getreten, um Lösungsmöglichkeiten für die Problematik zu erörtern. Die Landesbehörde hat sich auf Grundlage der vorhandenen Datenlage umgehend bereit erklärt, kurzfristig eine sichere Querungshilfe zu realisieren.
Nicht bestätigt hat sich indes die Einschätzung aus der Bürgerschaft, dass im genannten Bereich der Leinstraße eine Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit unterwegs ist. Die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit aller erfassten Fahrzeuge betrug 44 km/h. Diese ermittelten Daten geben keinen Anlass für geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen – in welcher Form auch immer.