Neustadt – Die Infektionszahlen sind weiterhin zu hoch, deshalb wird der Lockdown bis zum 31. Januar verlängert. Kitas bleiben bei Notbetreuung geschlossen. Grundschulen gehen für eine Woche ins Distanzlernen, danach ins Wechselmodell. Weiterführende Schulen unterrichten ihre Schüler digital zu Hause. Nähere Informationen zu Schulen und Kitas lesen Sie hier.
Weitere Kontakteinschränkungen, weiterhin geschlossene Geschäfte, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Schulen und Kitas im Corona-Modus – der seit Mitte Dezember geltende Lockdown in Deutschland geht in die Verlängerung und wird noch weiter verschärft. Die folgenden Regelungen gelten, sobald das Land Niedersachsen die entsprechende Verordnung schriftlich angepasst hat. „Ich denke, ab Montag“, sagte Ministerpräsident Stephan Weil gestern Abend in einer Pressekonferenz, vielleicht gelingt es aber schon zum Wochenende. Alle Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. Januar. In der Woche zuvor treffen sich Kanzlerin und Ministerpräsidenten einmal mehr und beraten darüber, wie es vom 1. Februar an weitergeht.
Kontakte – was jetzt (spätestens ab Montag) gilt
Der Ministerpräsident bittet alle Niedersächsinnen und Niedersachsen auch weiterhin um eine enge Begrenzung ihrer direkten persönlichen Kontakte auf das absolute Minimum. „Bleiben Sie bitte möglichst zu Hause und treffen Sie höchstens eine weitere Person jenseits Ihres Hausstandes – idealerweise immer dieselbe.“
Da sich in diesem Punkt voraussichtlich nicht alle Menschen einsichtig zeigen werden, sollen private Zusammenkünfte in Niedersachsen mit der nächsten Verordnungsänderung (spätestens ab Montag) begrenzt werden auf höchstens eine weitere nicht im eigenen Haushalt wohnende Person. Das gilt dann für Alleinlebende ebenso wie für Familien, für Kinder ebenso wie für Erwachsene, für den öffentlichen Raum ebenso wie für den privaten.
Erklärung, jeder Haushalt darf nur maximal eine Person von aussen empfangen, das gilt sowohl im privaten Bereich, als auch im öffentlichen Raum, beispielsweise bei Spaziergängen.
Bewegungsfreiheit – ab wann darf ich mich nur noch im Umkreis von 15 Kilometern aufhalten?
Wenn in meinem Landkreis, bzw. Region, in diesem Fall die gesamte Region Hannover der Inzidenzwert von 200 überschritten wird.
Aktuell wird für keinen Landkreis in Niedersachsen eine höhere Inzidenz als 200 pro 100.000 in 7 Tagen nachgewiesen. „Für diejenigen Landkreise (Regionen) aber, in denen das in den nächsten Wochen passieren wird, wird das Land Niedersachsen weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz vorsehen – gegebenenfalls auch Einschränkungen des Bewegungsradius“, so Stephan Weil nach der Ministerpräsidentenkonferenz. „Wir behalten uns ausdrücklich vor, auch tagestouristische Ausflüge zu verbieten, wenn die 7-Tages-Inzidenz die 200er Marke überschreitet. Schon jetzt bitte ich alle, auf Fahrten in den verschneiten Harz zu verzichten. Die dort zu beobachtenden Menschenansammlungen sind trotz der frischen Luft gefährlich im Hinblick auf eine Übertragung des Virus. Es gibt auch sonst schöne Ecken in Niedersachsen, in denen sie spazieren gehen oder mit dem Rad fahren können, so Weil weiter.
Im Klartext heisst das: Liegt der Inzidenzwert in einem Landkreis (Region) über der Marke von 200, dürfen sich die Bewohner dort nur in einem Radius von 15 Kilometern um den Wohnort aufhalten, sofern kein triftiger Grund für eine weitere Reise oder Fahrt vorliegt. Bitte beachten: Der Wert muss in der gesamten Region Hannover über 200 liegen, einzelne Städte oder Orte wie Garbsen, Seelze, o.ä. zählen hier nicht.
Schulen und Kitas:
Die Schulen in Niedersachsen bleiben teilweise geschlossen, es wird verschiedene Angebote geben, Details können Sie hier nachlesen. Wichtig: Die Schule Ihres Kindes wird Sie informieren, dort können Sie auch direkt Erkundigungen einholen, auch bezüglich der Notbetreuung.
Kitas schließen. Hier soll es jedoch eine „großzügige Notbetreuung“ für 50 Prozent der Kinder geben. Hier macht es Sinn, sich bei seinem Kita-Träger direkt zu erkundigen, ob Ihr Kind eine Notbetreuung erhalten kann. Näheres lesen Sie hier.
Alle Verordnungen können Sie auf der Internetseite des Landes Niedersachsen im Einzelnen nachlesen.
NCN/ds