Neustadt – Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert über die Rechte bei einer Online-Konto-Sperrung und was Betroffene tun können.
Online-Konto gesperrt – was Betroffene jetzt tun können
Wenn Verbraucher plötzlich keinen Zugang mehr zu ihrem Bank-Account, Streaming-Dienst oder E-Mail-Konto haben, sind Verunsicherung und Ärger groß. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, wann eine Sperrung berechtigt ist und was Betroffene tun können.
Gründe für eine Sperre
Betroffene sollten zuerst herausfinden, wieso das Konto gesperrt ist. Anbieter müssen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar und verständlich benennen, welche Regeln gelten und was zu einer Sperre führen kann. Mögliche Gründe sind:
- Zahlungsverzug
- Missbrauch
- Vertragsverletzungen
- Sicherheitsrisiken
- Gesetzliche Verpflichtungen
Außerdem müssen Betroffene in der Regel informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Unfaire Sperren verboten
Wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, dass ein Account „jederzeit und ohne Grund“ gesperrt werden kann, ist das unwirksam. In jedem Fall gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Oft reichen mildere Maßnahmen wie Verwarnungen oder Teil-Sperren aus. Willkürliche und unfaire Sperren sind verboten. Eine vollständige Blockade ist nur dann erlaubt, wenn eine akute Gefahr besteht, etwa bei Betrugsverdacht.
Im Zweifel Widerspruch einlegen
Wenn Verbraucher der Meinung sind, dass die Sperrung unberechtigt ist, können sie sich dagegen wehren. Widerspruch einlegen und dem Anbieter eine Frist zur Entsperrung setzen, sind die ersten Schritte. Wer Beweise wie E-Mails, Screenshots oder Chatverläufe sichert, kann im Streitfall beweisen, richtig gehandelt zu haben. Reagiert der Anbieter nicht, können Schlichtungsstellen wie die Bundesnetzagentur oder die BaFin eingeschaltet werden.
Bei Fragen und Unsicherheiten hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Weitere Informationen zu gesperrten Konten und einen Musterbrief für einen Widerspruch gegen eine Account-Sperre sind online verfügbar: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/duerfen-anbieter-online-zugaenge-sperren.