Notbetreuung in Kita und Schule: Verwaltung arbeitet mit Hochdruck an Umsetzung der neuen Regelungen

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Neustadt – Das Land Niedersachsen hat am 17. April eine neue Verordnung erlassen, die den Betrieb von Kindertagesstätten und die Angebote der Kindertagespflege untersagt. Die Stadt Neustadt wurde erst am Freitagabend über die Veränderungen und die Ausweitung der Notbetreuung informiert. Wir bitten um Verständnis, dass diese Veränderungen und Anpassungen der Kriterien mit den Trägern der Kindertagesstätten, den Tagespflegepersonen, den Schulen und allen handelnden Akteuren vor Umsetzung besprochen und organisiert werden müssen, so dass in Neustadt für alle Einrichtungen gleiche Bedingungen vorliegen.

Im Laufe dieser Woche werden die Neuregelungen umgesetzt. Die Informationen erhalten Sie spätestens ab Mittwoch auf der Homepage der Stadt Neustadt.
Dort wird es ein angepasstes Formular sowie weitere Informationen geben.
Bis zu diesem Zeitpunkt gilt das bisher bekannte Verfahren.

Für Anfragen im Bereich Kindertagesstätten wenden Sie sich an das Familien-Service-Büro: 05032-84 342
05032-84 323
oder
05032-84306.
Für den Bereich Schulen unter 05032-84-272.

Uns ist sehr bewusst, wie hoch die Belastungen für Eltern sind und wie sehr
sich vermutlich auch Kinder nach dem gemeinsamen Spiel mit anderen Kindern, nach gemeinschaftlichen Erlebnissen sehnen. Die Eltern haben in den vergangenen Wochen bewiesen, wie engagiert sie mit der neuen Situation umgegangen sind und haben alles Ihnen Mögliche unternommen, die Beschäftigung, Bildung und Betreuung ihrer Kinder zu organisieren.

NCN/la