Neustadt – Das Neubauprojekt, das als „Neustadt-Tor“ am Bahnhof gebaut werden soll, wurde und wird von den Kolleginnen und Kollegen der Fachverwaltung stets unterstützt.
In einem Zeitungsartikel war jüngst der Vorwurf erhoben worden, es sei Schuld der Verwaltung, dass die nötigen planungsrechtlichen Voraussetzungen fehlen. Dem ist nicht so. Vielmehr ist für eine Baugenehmigung die Änderung des derzeit gültigen Bebauungsplanes nötig.
Dies war bereits den Wettbewerbsunterlagen zu entnehmen. Als Basis eines Änderungsentwurfes des Bebauungsplanes sind die Rahmenbedingungen des Vorhabens wie Nutzung, Bauentwürfe, Zufahrten und Erschließung detailliert zu benennen.
Die Bauleitplanung wurde vom Investor an ein Stadtplanungsbüro vergeben und liegt derzeit nicht final abgestimmt vor. Erst wenn diese Schritte abgeschlossen sind, kann die Verwaltung das eigentliche, förmliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes beginnen.
Dafür sind Fristen einzuhalten und politische Beschlüsse einzuholen, was dazu führt, dass frühestens in 6 Monaten ein gültiger, geänderter Bebauungsplan existiert. Erst dann kann die Verwaltung eine
Baugenehmigung erteilen.
Das neue Gebäude befindet sich am Bahnhof in einer sehr zentralen Lage und wird begrenzt durch die vielbefahrene Bundesstraße 442 und den ZOB. Das macht die Erschließung und die Zufahrt schwierig. So sollen beispielsweise in einer Tiefgarage 120 Stellplätze entstehen.
Um dies zu realisieren, muss der Investor Flächen „unterbauen“, die ihm nicht gehören. Um dafür nötige Genehmigungen einzuholen, hat die Verwaltung den Investor unterstützt, Sitzungen und Besprechungen organisiert und begleitet.
Wir stehen als Verwaltung für Gespräche und Beratungen mit den beteiligten Akteuren zur Verfügung und werden uns auch weiterhin für die Realisierung des Projektes einsetzen.
NCN/kk