Neustadt plant plant folgende Geschwindigkeitskontrollen mit Blitzer-Anhängern

Die Geschwindigkeitskontrollen mit Blitzer-Anhängern in Neustadt beginnen bald an verschiedenen Standorten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
Die Blitzer-Anhänger der Stadt Neustadt werden an verschiedenen Standorten eingesetzt. Foto: Stadt Neustadt

Neustadt – Die Geschwindigkeitskontrollen mit Blitzer-Anhängern in Neustadt beginnen bald an verschiedenen Standorten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Einführung der Blitzer-Anhänger

In den kommenden Wochen werden die sogenannten Blitzer-Anhänger der Stadt Neustadt an verschiedenen Standorten die Geschwindigkeit überwachen. Diese Maßnahmen dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit und sollen insbesondere in der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten für mehr Sicherheit sorgen.

Geplante Kontrollstandorte

Die Geschwindigkeitskontrollen beginnen in der 10. Kalenderwoche.

10. Kalenderwoche: Ab 04. März: Mariensee, Höltystraße (L 191) / Kita

10. Kalenderwoche: Ab 05. März: Amedorf, Amedorfer Straße (L 191)

10. Kalenderwoche: Ab 07. März: Neustadt, Königsberger Straße

11. Kalenderwoche: Ab 11. März: Otternhagen, Otterh. Straße (K 314) / Schule

11. Kalenderwoche: Ab 12. März: Neustadt, Landwehr (K 347)

11. Kalenderwoche: Ab 14. März: Mardorf, Mardorfer Straße (L 360)

12. Kalenderwoche: Ab 18. März: Empede, Empeder Straße (L 191) / Kita

12. Kalenderwoche: Ab 19. März: Bordenau, Steinweg

12. Kalenderwoche: Ab 21. März: Neustadt, Hannoversche Straße (L 193)

13. Kalenderwoche: Ab 25. März: Mandelsloh, Wiklohstraße (K 343) / Schule

13. Kalenderwoche: Ab 26. März: Suttorf, In Suttorf (L 193)

13. Kalenderwoche: Ab 28. März: Welze, Welzer Straße (L 191)

Organisatorische Hinweise

Die semistationären Messanhänger werden an den Kontrollpunkten mehrere Tage lang eingesetzt. Änderungen im Kontrollplan sind aus organisatorischen Gründen möglich. Zudem können jederzeit zusätzliche Messungen durch die Polizei im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden.

Vorgaben für Tempomessungen

Die kommunalen Tempomessungen dürfen ausschließlich an Kontrollpunkten erfolgen, die in enger Absprache mit der Polizeiinspektion festgelegt wurden. Für die Auswahl dieser Punkte gelten strenge Vorgaben, die unter anderem die Unfallzahlen berücksichtigen.

NCN/rw