
Neustadt – Die Stadt Neustadt am Rübenberge sucht eine Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I, um nachbarschaftlichen Frieden zu fördern.
Engagement für den Schiedsamtsbezirk I
Die Stadt Neustadt am Rübenberge sucht eine engagierte Persönlichkeit, die sich als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I – die Ortschaften Bordenau und Poggenhagen – einbringen möchte. Das Ehrenamt der Schiedsperson bietet die Möglichkeit, aktiv zur Förderung des nachbarschaftlichen Friedens und zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen beizutragen.
Voraussetzungen und Erwartungen
Für diese verantwortungsvolle Aufgabe sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich. Erwartet werden jedoch Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Erstellung schriftlicher Protokolle und Vergleiche sowie die Bereitschaft zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen.
Wahl und Berufung
Die Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren durch den Rat der Stadt Neustadt am Rübenberge gewählt. Die Berufung erfolgt durch die Direktorin des Amtsgerichts. Ein Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt wird mit Übernahme des Ehrenamtes nicht begründet.
Berufungsbedingungen
Voraussetzung für die Berufung ist die Vollendung des 30. Lebensjahres sowie der Wohnsitz im Bezirk des Schiedsamtes. Personen, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder deren Vermögensverhältnisse unter gerichtlicher Anordnung stehen, können für das Amt nicht berücksichtigt werden.
Interessenbekundung
Interessierte können ihre Interessenbekundung zusammen mit einem kurzen Lebenslauf an die Stadt Neustadt am Rübenberge richten. Für Rückfragen steht Frau Rauhut unter 05032/84-33037 zur Verfügung.