Neustadt am Rübenberge: Digitale Lichtbilder für Personaldokumente ab Mai 2025

Ab Mai 2025 sind digitale Lichtbilder für Personaldokumente in Neustadt am Rübenberge Pflicht. Informationen zu neuen Vorgaben
Digitale Lichtbilder für Personaldokumente nur noch digital ab Mai 2025. Foto: Symbolbild

Neustadt – Ab Mai 2025 sind digitale Lichtbilder für Personaldokumente in Neustadt am Rübenberge Pflicht. Informationen zu neuen Vorgaben.

Neue gesetzliche Vorgaben ab Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben: Für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Gedruckte Passfotos werden nicht mehr akzeptiert.

Digitale Lichtbilder im Stadtbüro

Im Stadtbüro haben Bürger die Möglichkeit, digitale biometrische Lichtbilder direkt vor Ort erstellen zu lassen. Ein moderner Fotoautomat steht hierfür zur Verfügung. Die Gebühr für die Nutzung beträgt 6,00 Euro. Das erstellte digitale Lichtbild wird unmittelbar in das Fachverfahren übertragen; ein Ausdruck der Bilder ist nicht möglich.

Alternativen zur Erstellung

Digitale biometrische Lichtbilder können alternativ auch bei zertifizierten Fotografen sowie in einigen Drogeriemärkten und Fotofachgeschäften erstellt werden.

NCN/rw – Digitale Lichtbilder für Personaldokumente