Neustadt – Der Corona-Krisenstab der niedersächsischen Landesregierung hat am Dienstag die neue Verordnung des Landes vorgestellt, die Heute, den 22.09.2021 in Kraft tritt.
Die neue Verordnung gilt bis zum 10. November, um das Land gut durch die Herbstferien zu bringen, sagte Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Krisenstabs. „Wir haben uns mit dem Bund darüber verständigt, die Indikatoren neu zu sortieren“, so Schröder. Demzufolge werde die Hospitalisierungsrate neuer Leitindikator für das Land, um bei Über- oder Unterschreitung Warnstufen zu erhöhen oder herabzusetzen. Die Indikatoren Neuinfektionen und Intensivbetten sollen ebenfalls mit berücksichtigt werden.
Besonders wichtig soll demnach zukünftig sein, wie viele Menschen neu in die Krankenhäuser mit einer Corona-Erkrankung aufgenommen werden. Diese Zahl ist laut der neuen Corona-Verordnung des Landes entscheidend, wenn Warnstufen für die Infektionslage nach oben oder nach unten korrigiert werden.
Land macht 2G-Regel attraktiver für Betreiber/innen und Besucher/innen
Da wir von einer Herdenimunität noch weit entfernt sind, müssten ungeimpfte Menschen besonders geschützt werden, sagte Schröder. Es werde weiterhin zwischen einer 2G- und einer 3G-Regelung für den Zugang zu gastronomischen Betrieben und Veranstaltungen unterschieden. 2G sei eine Option bei Warnstufe 1, die auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Menschen mit ärztlichem Attest, wie beispielsweise Schwangere oder stillende Mütter, einschließe. Zudem fallen in diesem Fall die Maskenpflicht und Abstandsregeln weg. Betreiber von beispielsweise Gastronomiebetrieben oder anderen Einrichtungen können selbst entscheiden ob sie 3G ( Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete) oder 2G (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) anwenden. Wenn für 2G entschieden wird, fallen Abstände und das Tragen von Masken weg.
Mitarbeiter/innen, die nicht geimpft sind, müssen laut Schröder täglich einen Test machen und eine FFP2-Maske tragen, wenn die 2G-Regelung im Betrieb angewendet wird. „Das ist kein Impfzwang, aber ein zusätzlicher Impfdruck“, fügte Regierungssprecherin Pörksen hinzu. „Wir möchten, dass das Leben für Menschen, die sich impfen haben lassen, so unkompliziert weitergehen kann wie möglich.“
Eine grobe Übersicht der einzelnen Warnstufen hat das Land Niedersachsen heute an die Presse herausgegeben
Die Grafiken sind ziemlich unübersichtlich und sagen nicht wirklich aus, wann und ob gezielt in der Region Hannover Änderungen der Verordnungen vorgenommen werden müssen. Nach Rücksprache mit der Region Hannover muss die Verfügung des Landes Niedersachsen zuvor geprüft werden. Die täglichen Corona- Zahlen sollen dann auch in den nächsten Tagen mit den nun aktuellen Werten angepasst werden.
Zur Zeit gilt auch in der Region Hannover verbindlich die 3G-Regelung. Die Verfügungen des Landes Niedersachsen können Sie hier einsehen. Die aktuellen Verordnungen der Region Hannover finden Sie hier.
NCN/Cu