Neustadt – Heute hat Ministerpräsident Stephan Weil in seiner Regierungserklärung neue Corona-Maßnahmen angekündigt – die zur Zeit gültige Corona-Verfügung gilt nur bis zum 22.09.2021, die nächste ist in Arbeit.
„Die jetzt geimpften Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass sie ihr altes Leben uneingeschränkt führen können. Der Erfolg in der Pandemiebekämpfung ist ihr Erfolg, und sie sollen ihn auch merken!“, so Weil.
„Seit der vergangenen Woche gilt nun aber doch eine Neuregelung des Infektionsschutz-gesetzes. Der Bundesgesetzgeber hat die Krankenhauseinweisungen zum Leitindikator erklärt und im Übrigen den Ländern die Ausgestaltung im Einzelnen überlassen. Deswegen müssen wir nun unsere Corona-Verordnung erneut anpassen. Derzeit wird ein Entwurf erarbeitet, der den Fraktionen voraussichtlich morgen zugesandt werden wird. Ich kann aber an dieser Stelle bereits von einigen wesentlichen Überlegungen berichten, so Weil weiter.
Da die Infektionen in vielen Fällen auch auf Urlaubsrückkehrer zurückzuführen sind, gehen wir derzeit für die nächsten Wochen von einer zunächst eher stabilen Entwicklung in der Krankenhausbelegung aus. Damit das so bleibt, wird es bei den AHA-Regeln bleiben. Maske, Hygiene und Abstand sind also nach wie vor die Grundlagen.
Allerdings gibt es eine ganz wesentliche Veränderung. Wir werden der Gastronomie, der Kultur, der Veranstaltungswirtschaft, dem Sport und vielen anderen anbieten, als präventive Maßnahme auf 2G umzusteigen. Wenn also in diesen Bereichen nur Geimpfte und Genesene Zutritt bekommen, entfallen dort Abstand und Maske. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sollen auch ohne Impfung oder Genesung Zutritt bekommen, da sie regelmäßig über die Schule getestet werden“, kündigt Weil an.
„Das ist eine ganz wesentliche Änderung. Es gibt eine solche Regelung bereits für den Bereich von Clubs und Diskotheken, wo wir bislang durchweg gute Erfahrungen gemacht haben. 2G hat dafür gesorgt, dass Diskotheken nicht mehr als Infektionstreiber hervorge-treten sind. Diese Erfahrung wollen wir ausdehnen und bieten den Betreibern an, ihre Kunden von der Pflicht zu Maske und Abstand zu entbinden. Durch 2G wird die Schutz-wirkung von Maske und Abstand kompensiert. Betreiber haben also die Möglichkeit, ihren Gästen den Aufenthalt wesentlich komfortabler zu gestalten, ohne dass die Sicherheit reduziert wird, erklärt Weil abschließend.
Bis jetzt können sich also Betreiber aussuchen, ob sie Ihren Gästen, Kunden und Besuchern nur mit 2 G-Regel Zutritt gewähren, allerdings könnte das dazu führen, dass sich geimpfte oder genesene Personen überwiegend in diesen Locations aufhalten wollen, in denen sie dann keine Maske tragen müssen und keine Abstände eingehalten werden müssen. Inwieweit nun 2G für Betreiber sinnvoll ist, können diese noch selbst entscheiden.
NCN/Cu