Neustadt/Region Hannover/Niedersachsen – es gibt die dringende Empfehlung, eine Maske im Unterricht zu tragen sowie Einschränkungen bei der Personenzahl bei privaten Treffen und in der Gastronomie – Hier eine Zusammenfassung der Corona-Regeln in Niedersachsen, bzw. der Region Hannover, immer in Hinblick auf den aktuellen Inzidenzwert.
Schulen
Am Donnerstag hat Kultusminister Grant Hendrik Tonne in einer Pressekonferenz erklärt, wie sich der Unterricht an den niedersächsischen Schulen nach dem Ende der Herbstferien ab der nächsten Woche trotz steigender Infektionszahlen gestalten soll.
Bei einem Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen wird das Tragen einer Maske auch im Unterricht empfohlen – also nicht nur in Gängen und allgemeinen Bereichen an der entsprechenden Schule. Diese Empfehlung gilt allerdings nur für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen. Für Schüler/innen an den Grundschulen sieht das Kultusministerium eine solche Empfehlung noch nicht vor.
Es kommt jetzt auch immer auf die Zahlen in der jeweiligen Stadt , bzw. der Region Hannover an. Hier werden dann Schulleitung und Lehrkräfte entsprechend aufklären und die Schüler/innen aktuell informieren. Ferner soll im Unterricht der Klassenraum regelmäßig durchgelüftet werden. Hier empfiehlt das Kultusministerium eine Stoßlüftung alle 20 Minuten für ca. 5 Minuten. Den Schülern/innen wird das Tragen warmer Kleidung empfohlen.
Schüler/innen können sich künftig leichter vom Präsenzunterricht befreien lassen, wenn sie mit einer Risiko-Person zusammenleben. Dafür ist ein Antrag nötig. Die Eltern müssen allerdings eine angemessene Betreuung ihrer Kinder beim Lernen zu Hause sicherstellen und sich mit der Schule absprechen, wie der Unterricht im eigenen Zimmer laufen soll.
Immer den Inzidenzwert im Auge behalten, danach richten sich die Maßnahmen
So beschränken sich je nach Höhe des Wertes die Gruppengrößen bei Treffen und Zusammenkünften. So werden große Familienfeiern in Gaststätten nicht mehr möglich sein, wenn diese in Risikogebieten liegen. Wenn die Inzidenzzahl mehr als 35 pro 100.000 in einer Woche beträgt, dürfen sich nur noch 25 Personen in der Gaststätte treffen und 15 in privaten Räumen. Dazu zählen auch der private Garten oder Grundstück. Steigt der Inzidenzwert auf 50, dürfen nur noch zehn Menschen an einer Feier teilnehmen. In privaten Räumen sind nur noch Treffen von zwei Haushalten möglich, sofern es sich nicht um enge Angehörige handelt
Gastronomie
Durch die Einführung einer Sperrstunde, die von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt, soll das Infektionsgeschehen eingedämmt werden. Das heißt, dass Gastronomiebetriebe geschlossen werden müssen. Die neue Regel gilt für Gebiete, die den Inzidenzwert von 50 überschritten haben. Ab einem Wert von 50, ist die Sperrstunde ohne Ausnahme verpflichtend. Bis jetzt (Inzidenzwert ab 35) gab es da noch Ausnahmen. Der Gastronomie ist es dann zudem untersagt, Alkohol außer Haus zu verkaufen.
Maskenpflicht
Wenn der Inzidenzwert auf über 35 steigt, wird das Tragen einer Alltagsmaske auch im öffentlichen Raum und draußen empfohlen – und zwar in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an Örtlichkeiten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder länger aufhalten. Wo die Maske in diesem Fall genau zu tragen ist, legen die Landkreise und kreisfreien Städte selbst fest.
Steigt der Inzidenzwert auf 50, ist das Tragen einer Maske Pflicht. Darüber hinaus können die Behörden für bestimmte örtliche Gegenden oder Parkanlagen generelle Betretungsverbote erlassen.
Die neue Verordnung tritt am Freitag in Kraft und gilt bis zum 15. November. Hier können Sie sich noch einmal im Detail bezüglich des Landes Niedersachsen informieren und hier bezüglich der Region Hannover.
NCN/ds