Neustadt/Niedersachsen/Deutshland – Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird grundsätzlich bis zum 28. März verlängert, allerdings mit einigen Öffnungsmöglichkeiten – je nach Infektionslage, bzw. Inzidenzwert. Das haben Bund und Länder am Mittwoch in Berlin vereinbart
Öffnungsstrategie nach Stufenplan, mit eingebauter Notbremse
Vereinbart wurde eine stufenweise Öffnungsstrategie mit eingebauter Notbremse: Führen einzelne Lockerungen zu einem zu starken Anstieg der Infektionszahlen in einer Region, werden automatisch alle schon erfolgten Lockerungen wieder gestrichen.
Leichte Veränderungen bei den Kontaktbeschränkungen ab dem 8.März 2021
Die strenge Begrenzung privater Kontakte im Kampf gegen die Corona-Pandemie wird leicht gelockert. Von Montag, 8. März, an sind wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen plus Kinder bis 14 Jahre. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 können es auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder bis 14 Jahre sind auch hiervon ausgenommen. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Das heißt in diesem Fall: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen.
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen öffnen
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte zukünftig einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm wieder öffnen.
Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen -wie bei Kosmetik oder Rasur- nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.
Zugleich werden alle geöffneten Einzelhandelsbereiche die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherstellen.
Weitere Öffnungsschritte nach Stufenplan und Inzidenzwerten
Weitere eingeschränkte Öffnungen kann es in Regionen geben, in denen lediglich die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner unterschritten wird. Neben Terminshopping-Angeboten im Einzelhandel können dann Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten für Besucher mit Terminbuchung öffnen.Wieder erlaubt sein soll dann auch Individualsport sowie Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 fallen die Auflagen weg oder werden abgeschwächt. Dann soll auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Freien wieder möglich sein.
Hausärzte sollen verstärkt Impfungen vornehmen
Wichtige Voraussetzungen für weitere Öffnungen sollen Impfen und Testen sein. Vereinbart wurde, dass Ende März/Anfang April die Haus- und fachärztlichen Arztpraxen umfassend Impfungen vornehmen können, um diese zu beschleunigen. Die Ärzte kennen Ihre Patienten und können hier nach Dringlichkeit entscheiden.
Ab nächste Woche ein kostenloser Corona-Test pro Woche und Bürger
Kostenlose Corona-Schnelltests für alle Bürger sollen voraussichtlich von nächster Woche an möglich werden. Der Bund will ab dann die Kosten dafür übernehmen. Pro Woche soll mindestens ein Schnelltest möglich sein, den geschultes Personal etwa in Testzentren oder Praxen vornimmt. Wer positiv getestet wird, muss sich isolieren und einen zuverlässigeren PCR-Test machen. Auch der PCR-Test soll gratis sein. Wie das allerdings in Garbsen aussehen könnte, ist noch nicht bekannt. Die Apotheken stehen bereits mit der Stadt Garbsen in Verbindung, hier soll eine Lösung gefunden werden.
In Schulen und Kitas sollten auch die einfacher anzuwendenden Selbsttests genutzt werden. Zur Beschaffung dieser Tests werde eine Taskforce gegründet. Ob Arbeitgeber Tests für ihre Mitarbeiter bezahlen müssen, ist noch nicht geklärt. Die Bundesregierung werde die Gespräche dazu in den nächsten Tagen fortsetzen, kündigte Merkel an.
Homeoffice-Pflicht verlängert
Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten wann immer möglich das Arbeiten daheim zu erlauben, soll bis zum 30. April verlängert werden.
Kitas und Schulen in Niedersachsen führen ihren Weg weiterhin fort
Wie es in den Kitas und Schulen, gezielt in Garbsen weitergeht, erfahren die Eltern und Schüler/innen jeweils von der entsprechenden Schule und den Kita-Trägern.
Alle Neuverordnungen und Strategie der Schulen und Kitas im Einzelnen demnächst hier.
NCN/ds