Neustadt – Alle Kliniken in der Region Hannover begrüßen die Lockerungen bei den Besuchsregelungen für Krankenhäuser, die das Land in seiner Verordnung am 19. Mai veröffentlicht hat. Das gilt für alle Standorte des KRH Klinikums Region Hannover (KRH), die Medizinische Hochschule Hannover (MHH), die Häuser von Diakovere, das Kinder- und Jugendkrankenhaus Auf der Bult, das Vinzenzkrankenhaus, das Clementinenhaus, die Sophienklinik und die Paracelsus-Klinik. Die vergangenen Wochen, in denen Besuche nicht gestattet waren, haben sehr deutlich gezeigt, wie wichtig der Zuspruch von Angehörigen für stationäre Patientinnen und Patienten ist.
Nichtsdestotrotz genießt der Patienten- und Hygieneschutz in den Häusern allerhöchste Priorität. Dies bedeutet, dass die Kliniken mit Hochdruck an der unverzüglichen Umsetzung der neuen Vorgaben des Landes Niedersachsen arbeiten. Dazu gehören umfangreiche Maßnahmen zum Hygieneschutz, zur Dokumentation und zur Steuerung des Patientenbesuches. So sieht die Landesregelung beispielsweise vor, dass nur eine Person gleichzeitig eine Patientin oder einen Patienten besuchen darf und dass alle Besucherinnen und Besucher registriert werden müssen.
Bis zur Umsetzung dieser Maßnahmen können aus Patientenschutzgründen keine Besuche, bis auf die bereits etablierten Ausnahmen, zugelassen werden. Die seit März 2020 geltenden Ausnahmen für werdende Väter, für Eltern, Sorgeberechtigte und enge Angehörige von Palliativpatienten, gelten natürlich auch in dieser Übergangszeit. Dies gilt auch für die Regelungen für Begleitpersonen in den Kinder- und Jugendkliniken. Die Krankenhäuser in der Region Hannover werden die aktuellen Regelungen zum Patientenbesuch voraussichtlich ab dem 2. Juni umsetzen.
NCN/la