Kinderbetreuung: Rat beschließt ermäßigte Gebühren für Notbetreuung

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Neustadt – Die Notbetreuung in den Kitas wird sukzessive ausgeweitet. Bis Ende Juni sollen knapp 50 Prozent der Kapazitäten in den Kitas für die Notbetreuung genutzt werden. Der Rat der Stadt Neustadt hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2020 daher eine geänderte Gebührensatzung beschlossen.

Eltern, deren Kinder in einer Kita in der Notbetreuung aufgenommen wurden, müssen ab dem 01. Juni 2020 „pro Tag der Inanspruchnahme dieser Betreuung (…) ein 21tel der festgesetzten Monatsgebühr“ zahlen. „Mit der prozentualen Ermäßigung haben wir einen guten Kompromiss gefunden, um die Eltern weiterhin finanziell zu entlasten und dennoch die Einnahmeausfälle der Stadt ein wenig zu reduzieren“, erklärt Neustadts Erster Stadtrat Maic Schillack. Auch bei den Gebühren für das Mittagessen greift der reduzierte Gebührensatz von ein 21tel.

Die Kindertagespflege darf seit dem 11. Mai wieder im Regelbetrieb laufen, daher werden hier ab dem 01. Juni auch wieder der regulären Betreuungsgebühren fällig.

Kinder, die aktuell nicht in den Kitas betreut werden sind nach wie vor von den Gebühren befreit. Dies gilt bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs.

Neustadts Bürgermeister Dominic Herbst betont: „Wir versuchen mit der Ausweitung der Notbetreuung möglichst viele Familien im Neustädter Land zu entlasten. Wir sind zwar an den rechtlichen Rahmen des Landes Niedersachsen gebunden, dennoch geben wir uns große Mühe für jeden Einzelfall eine Lösung zu finden.“

Bei Fragen und Problemen rund um die Notbetreuung hat die Stadt eine E-Mail-Adresse eingerichtet. Eltern können ihre Anliegen direkt an [email protected] richten.

NCN/la