Kanal- und Straßenausbau: Die Breslauer Straße wird erneuert

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Neustadt – Nach Fertigstellung der „Memeler Straße“ fällt der Startschuss für das nächste Tiefbauprojekt in der Neustädter Kernstadt: Der Abwasserbehandlungsbetrieb Neustadt (ABN) und die Stadt Neustadt erneuern in einer gemeinsamen Maßnahme die „Breslauer Straße“. Die umfangreichen Kanal- und Straßenbauarbeiten sollen am kommenden Montag, 6. September, beginnen und dauern voraussichtlich fünf bis sechs Monate.

Aufgrund zahlreicher Schäden im vorhandenen Kanalnetz müssen sowohl der Schmutz- als auch der Regenwasserkanal ausgetauscht werden. Um dort künftig gegen stärkere Regenfälle besser gewappnet zu sein, wird der neue Regenwasserkanal über einen Durchmesser von 40 cm verfügen. Bisher war ein Kanal mit 20 cm Durchmesser verbaut.

Gänzlich neu gestaltet wird auch oberirdisch: Weil die bisherigen Gehwege nicht mehr den Richtlinien entsprechen, entsteht auf der gesamten Straßenbreite eine gepflasterte Mischverkehrsfläche. Die Stadtverwaltung baut die „Breslauer Straße“ zum verkehrsberuhigten Bereich (verkehrliche Informationen siehe unten) aus. Außerdem wird in der Straße „Ahnsförth“ das Pflaster im Kreisverkehr durch eine strapazierfähigere Asphaltdecke ersetzt und die noch nicht befestigte Verbindung zum weiterführenden Grünweg asphaltiert. Die Arbeiten beginnen am kommenden Montag im Bereich des Kreisverkehrs, wo
die neuen Kanäle an die vorhandene Kanalisation angeschlossen werden. Der Kreisel steht für voraussichtlich vier Wochen nicht zur Verfügung und ist dann für den motorisierten Verkehr gesperrt.


Der Linien- und Schulbusverkehr wird während dieser Zeit über die „Hirschberger Straße“ umgeleitet. Regiobus richtet eine Ersatzhaltestelle ein, zudem gilt absolutes Haltverbot. Auch die „Breslauer Straße“ wird bereits ab Montag von der Einmündung in die „Schulze-Delitzsch-Straße“ aus für den Durchgangsverkehr gesperrt. Fußgänger können die Baufelder passieren.
Wenn die Kanalarbeiten im Bereich des Kreisverkehrs abgeschlossen sind, ziehen die Bauarbeiten gänzlich in die „Breslauer Straße“ weiter und der Kreisel wird provisorisch mit Schotter befahrbar gemacht. Der Asphalteinbau ist noch nicht terminiert. Für diesen Arbeitsschritt muss der Kreisel dann erneut für einige Tage gesperrt werden.

Die Gesamtkosten der Gemeinschaftsmaßnahme belaufen sich voraussichtlich auf
rund 625.000 Euro. Der ABN zahlt 405.000 Euro, die Stadt Neustadt etwa 220.000
Euro. Für Anwohner besteht keine Beitragspflicht.

 

Info: Verkehrsberuhigter Bereich

Verkehrsberuhigte Bereiche sind nicht nur Straßen, sie stehen auch als Aufenthaltsort für die Anwohner und als Bewegungs- und Spielraum für Kinder zur Verfügung. Zur optischen Verdeutlichung sind die entsprechenden Straßenzüge
typischerweise baulich deutlich von anderen Straßen abgegrenzt. In verkehrsberuhigten Bereichen gibt es beispielsweise keine Einteilung in Fahrbahn, Rad- und Gehweg, da die komplette Straße von allen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen genutzt werden darf. Es gelten folgende Regelungen: Fußgänger dürfen die Straße in ganzer Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt. Alle anderen Verkehrsteilnehmer, also beispielsweise Auto-, Motorrad- und Radfahrer, müssen besondere Rücksicht nehmen und gegebenenfalls sogar
anhalten. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr ihrerseits aber nicht unnötig behindern.


Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten (4-7 km/h). Das ist ein
Bereich, den ein gängiger Tacho im Auto noch nicht mal anzeigt. Am besten ist es
also, das Fahrzeug im ersten Gang mit Standgas einfach rollen zu lassen. Die Pflicht
zum Schritttempo gilt – vielen unbekannt – übrigens auch für Radfahrer. Einfach
gesagt: Wer einen Fußgänger überholt, fährt schon zu schnell.

Das Parken von Fahrzeugen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen und
gekennzeichneten Flächen zulässig. Die Parkplätze sind durch eine andere Pflasterung oder eigens aufgebrachte Markierung gekennzeichnet. Außerhalb der Parkflächen ist lediglich das Anhalten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen gestattet, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht gefährdet beziehungsweise unzumutbar behindert werden.
Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist eine Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Oberstes Gebot: Warten und Vorfahrt gewähren. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist das aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommende Fahrzeug gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt hier nicht.


Allgemeines: Umgangssprachlich werden verkehrsberuhigte Bereiche fälschlicherweise oft „Spielstraße“ genannt. Zu diesen gibt es allerdings einen gravierenden Unterschied: in Spielstraßen ist überhaupt kein Fahrzeug- und Fahrradverkehr erlaubt. Dort dürfen Anwohner nicht mit ihren Autos zum eigenen Grundstück fahren. Im Neustädter Land gibt es keine solche Spielstraße. Unabhängig der gesetzlichen Regelungen, sollte eines nicht vergessen werden: Ein verkehrsberuhigter Bereich kann nur funktionieren, wenn sich alle Fußgänger,
Radfahrer sowie Fahrzeug- und Zweiradfahrer als Partner verstehen und aufeinander Rücksicht nehmen.

NCN/Cu