Gesetzesänderung zur Energiewende-Beschleunigung wirkt sich auf Ersatzneubau Landesbergen – Mehrum/Nord aus

Gesetzesänderung zur Energiewende-Beschleunigung wirkt sich auf Ersatzneubau Landesbergen – Mehrum/Nord aus
Die Karte zeigt den neuen Planungskorridor gemäß §43 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz. Foto: Tennet

Neustadt – Gesetzesänderung zur Energiewende-Beschleunigung wirkt sich auf Ersatzneubau Landesbergen – Mehrum/Nord aus

Die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) soll die Planungs- und Genehmigungsverfahren auch im Bereich der Höchstspannungsnetze vereinfachen und beschleunigen. Die gesetzlichen Anpassungen betreffen auch das Leitungsprojekt Landesbergen – Mehrum/Nord, das als Ersatzneubau von 220 Kilovolt auf 380 Kilowatt verstärkt wird.

Änderung der Planungsgrundlagen

Die Novellierung sieht vor, die räumlichen Prüfungen auf einen Planungskorridor von 200 Metern beidseits der Trassenachse der Bestandsleitung zu beschränken. Räumliche Alternativen außerhalb dieses Korridors dürfen nur aus zwingenden Gründen geprüft werden. Zwingende Gründe liegen vor, wenn im Bestandskorridor keine rechtlich zulässige Trassierung möglich ist.

Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, den Ersatzneubau auf diese Weise möglichst frühzeitig, geradlinig und wirtschaftlich zu realisieren. So soll nicht nur der Großraum Hannover zukunftssicher mit Strom versorgt werden. Auch die Energiewende in Deutschland soll so schneller vorankommen. Der Netzausbau wurde mittlerweile als überragendes öffentliches Interesse definiert und dient der öffentlichen Sicherheit.

Beendigung des Raumordnungsverfahrens

Die Gesetzesänderung zur Energiewende-Beschleunigung wirkt sich bereits ab Ende Februar aus. Durch die Anpassung dieser Regelungen ist eine vollständige Durchführung des aktuell laufenden Raumordnungsverfahrens nicht mehr notwendig, das nach dem Erörterungstermin Ende Februar geschlossen wird. Deshalb beginnen dann direkt die Vorbereitungen des Planfeststellungsverfahrens. Alle bisher eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen, die den neuen Korridor betreffen, gehen nicht verloren und fließen weiterhin in die Planungen ein. Das TenneT-Team prüft, ob aufgrund der neuen Rechtslage weitere Planungsanpassungen erforderlich sein werden.

TenneT im Dialog vor Ort

TenneT bietet vom 9. – 11. April 2024 die nächsten Dialogveranstaltungen in der Region an, um die neuen Projektgrundlagen wie auch die weiteren Verfahrensschritte zu erläutern. Die genauen Termine und Örtlichkeiten werden zeitnah über die Medien, den Newsletter und die Projekt-Webseite bekanntgegeben.

Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger bei Fragen jederzeit an die Bürgerreferentin für das Projekt wenden: Stella Meyer-Hornbostel, Telefon: +49 921 50740-5494, E-Mail: [email protected].

NCN/rw