Hannover – Die Gefahren an Gewässern werden oft unterschätzt. Flüsse sind keine Freizeitparks, besondere Vorsicht ist geboten.
Wasser birgt Risiken für Erholungssuchende
Norden/Hannover – In der Sommerzeit zieht es viele Menschen an die Gewässer Niedersachsens. Das kühle Nass bietet nicht nur Erfrischung, sondern birgt auch erhebliche Gefahren, die oft unterschätzt werden. Die Beschäftigten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Norden und Hannover beobachten mit Besorgnis, dass Erholungssuchende häufig leichtsinnig handeln. Viele ignorieren Warnschilder oder unterschätzen die natürlichen Risiken, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Anlässlich des „World Drowning Prevention Day“ (25. Juli 2025) und der aktuellen Sommer- und Ferienzeit wird auf die Gefahr des Ertrinkens sowie anderer Unfälle hingewiesen. Besondere Vorsicht ist geboten.
Flüsse sind keine Freizeitparks
„Wasser ist Leben – aber auch lebensgefährlich“, erklärt Jörn Drosten, Leiter des Geschäftsbereichs „Betrieb und Unterhaltung“ im NLWKN. „Ein Fluss ist kein Freizeitpark. Besondere Gefahren bestehen an Wehranlagen, Schleusen, Sperrwerken, Dükern, Hafenanlagen und Brücken.“ Düker sind Bauwerke, die ein Gewässer unterirdisch unter einem anderen Gewässer oder einem Bauwerk hindurchleiten.
Risiken beim Baden in Flüssen
Das niedersächsische Wassergesetz erlaubt grundsätzlich das Baden und einige unmotorisierte Wassersportarten in und auf den „natürlichen fließenden Gewässern“. Dennoch rät der NLWKN dringend vom Baden in Flüssen ab. Sowohl das Wasser selbst als auch Hindernisse und Müll können schnell zur tödlichen Gefahr werden, insbesondere in Bereichen mit erhöhten Strömungen. „Erlaubt heißt lange nicht ungefährlich“, so Drosten. Sicher schwimmen lässt sich in Freibädern und an bewachten Badestellen. Die jährlichen Statistiken der DLRG über Ertrinkungsunfälle belegen dies.
Naturschutz und Sicherheit beachten
Der NLWKN weist darauf hin, dass der Gemeingebrauch aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz der Natur verboten oder eingeschränkt werden kann. Entsprechende Verordnungen sind bei den Unteren Naturschutzbehörden einsehbar. Wer schwimmen, rudern oder paddeln möchte, sollte sich im Vorfeld informieren und stets vorsichtig sein, um sich selbst, andere und die Natur zu schützen.
Regelungen für Seen und Kanäle
An Talsperren und in Kanälen ist Baden und Wassersport grundsätzlich nicht erlaubt. Für einige Seen und Kanäle haben die zuständigen Behörden jedoch Nutzungen in Gemeingebrauchsverordnungen erlaubt und geregelt. Die vom NLWKN erlassenen Gemeingebrauchsverordnungen sind unter folgendem Link einsehbar: Gemeingebrauch.
HCN/rw – Gefahren an Gewässern: Flüsse sind keine Freizeitparks