Neustadt – Es ist wieder soweit! Am Mittwoch, den 1. Mai 2019 findet wieder von 10 bis 15 Uhr der Familienflohmarkt der Ortsfeuerwehr Neustadt a. Rbge. e.V. auf dem in weiten Teilen überdachten Parkplatzgelände des hiesigen Familamarktes am Rudolf- Diesel- Ring 30 (Gewerbegebiet Ost) statt.
Aufgebaut werden darf bereits am Dienstag ab 22 Uhr. Es werden keine Parkplatz- oder Standplatzreservierungen vorgenommen. Als neuen Service bietet der Feuerwehrverein ab ca. 2 Uhr nachts erstmals warme Bockwürstchen und Kaffee an, damit die Zeit beim Bewachen des eigenen Standes nicht allzu lang wird.
Das Befahren des Parkplatzes ist zwischen 10 und 15 Uhr generell verboten. Das bitten wir zu berücksichtigen und mit einzuplanen. Je nach Füllungsgrad wird das Befahren des Areals u. U. auch schon vor Beginn untersagt.
Wir appellieren an alle Besucherinnen und Besucher, die gültigen Regeln im Straßenverkehr einzuhalten, damit der Besuch des Flohmarkts zu einem Erlebnis wird und keine negativen Erinnerungen mit sich bringt.
Aus Platzgründen dürfen während des Betriebs keine Kraftfahrzeuge oder Anhänger auf dem Parkplatz abgestellt werden. Die Besucher und Aussteller des Flohmarktes werden gebeten, umsichtig und nicht ordnungswidrig in der Umgebung zu parken.
Um das Handeln und Feilschen so angenehm wie möglich zu gestalten, besteht die Möglichkeit, vor Ort Speisen und Getränke zu erwerben.
Diese werden u.a. von den fleißigen Helferinnen und Helfern der Feuerwehr Neustadt selbst angeboten.
Des Weiteren wird ein Infostand zur Verfügung stehen, an dem sich Interessierte ein Bild unserer Arbeit machen können. Dies betrifft nicht nur die aktive Abteilung, sondern auch die Jugendfeuerwehr. Ein Fahrzeug wird ebenfalls ausgestellt werden.
Für die kleinen Besucherinnen und Besucher wird es wieder die Möglichkeit geben, ihr Löschgeschick mit der Kübelspritze unter Beweis zu stellen. Des Weiteren werden auch die Wölper Löwen wieder einen Einblick in ihr Schaffen gewähren und ein Angebot für Kinder anbieten.
Eine Toilette steht gegen eine geringe Benutzungsgebühr ebenfalls zur Verfügung.
Wer auf dem Flohmarkt Waren anbieten möchte, muss Folgendes beachten:
• Keine Zulassung für Gewerbetreibende
• Verbot des Handels von Genussmitteln, Tieren, Waffen, NS-, pornografischen- und/oder gewaltverherrlichenden Artikeln
• Standgebühr: 3,00 € pro 0,6m² Verkaufsfläche (ca. ein Drittel eines normalen Tapeziertisches)
NCN/su