Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger – Auszahlungen erfolgen im August

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Neustadt – Mit dem Krieg in der Ukraine kommen nun die enormen Preissteigerungen im Energiebereich. Wohngeldempfängerinnen und -empfänger, die im Zeitraum vom 01.10.21 bis 31.03.22 mindestens einen Monat im Bezug von Wohngeld gestanden haben, erhalten in diesem Jahr automatisch einen Heizkostenzuschuss ausgezahlt.

Die Auszahlung erfolgt durch die zuständige Wohngeldbehörde vor Ort. In Neustadt ist dafür das Sozialamt der Stadt Neustadt a. Rbge. zuständig. Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt 270 Euro für eine Person, 350 Euro für zwei Personen und für jede weitere Person im Haushalt 70 Euro. Der Zuschuss braucht nicht beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt automatisch mit den Leistungen im August.

NCN/eo