Dorferneuerung Mühlenfelder Land: Jetzt Anträge einreichen!

Im Rahmen der Dorferneuerung Mühlenfelder Land können für das Jahr 2018 wieder Förderanträge für Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen an privaten, ortsbildprägenden Objekten gestellt werden.

Die Anträge auf Fördergelder des Landes Niedersachsen können ab sofort bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.
Darin enthalten sein müssen Art, Umfang und Notwendigkeit der geplanten Maßnahme in Stichworten und die zu erwartenden Kosten.

Da die Stadtverwaltung die ausgefüllten Formulare sowie die benötigten Kostenvoranschläge vorprüfen und zu jeder geplanten Maßnahme eine Stellungnahme abgeben muss, sollten die Förderanträge bis Montag, 3. September 2018, dort vorliegen. In der Regel werden die Anträge dann weiter an das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser in Hildesheim geleitet.

Dort müssen sie zwingend bis zum 15. September 2018 eingegangen sein.
Das Antragsformular kann im Stadtportal auf www.neustadt-a-rbge.de/dorferneuerung heruntergeladen werden. Wahlweise findet man das Formular auch auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter dem Stichwort „Landentwicklung in Niedersachsen“.
Grundlage der Förderung ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung“ (ZILE).

Förderfähig sind Maßnahmen der Dorferneuerung und private Baumaßnahmen, die dazu beitragen, den dörflichen Charakter zu erhalten. Das können beispielsweise die Erneuerung von Türen und Fenstern sowie Arbeiten an Dacheindeckungen, Hofpflasterungen oder die Erneuerung von Einfriedungen (Grundstücksmauern oder -zäunen) sein.

Hagen, Nöpke, Borstel und Dudensen sind als Verbund Mühlenfelder Land bereits seit 2011 in dem Landesprogramm, das private wie öffentliche Investitionen bezuschusst.
Für private Grundeigentümer besteht auch die Möglichkeit eine Beratung der Dorferneuerungsplaner in Anspruch zu nehmen: Wer also zum Beispiel Fragen zur Antragstellung, zur Gestaltung, zur Pflanzenverwendung oder zu Umnutzungsmöglichkeiten hat erreicht Karin Bukies und Dr. Harald Meyer von der Planungsgruppe Stadtlandschaft unter Telefon 0511 – 14391, Christopher Schmidt von der Stadt Neustadt a. Rbge. beantwortet Fragen unter Telefon 05032 – 84270.
NCN/sa