Dorfentwicklung: Im Mühelnfelder Land können jetzt Förderanträge gestellt werden

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Neustadt – In Borstel, Dudensen, Hagen und Nöpke können wieder im Rahmen der Dorfentwicklung Mühlenfelder Land Förderanträge für Erhaltungsund Erneuerungsmaßnahmen an privaten, ortsbildprägenden Objekten gefördert werden. Im Antrag sind in Stichworten Art, Umfang und Notwendigkeit der geplanten Maßnahme zu erläutern und die zu erwartenden Kosten aufzuführen.

Vorab sollten die Förderanträge durch die Stadt Neustadt a. Rbge. vorgeprüft und eine Stellungnahme zu der jeweiligen geplanten Maßnahme abgeben werden. Die Förderanträge müssen der Stadtverwaltung somit bis Ende August vorliegen. In der Regel werden die Anträge dann weiter an das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) in Hildesheim geleitet. Hier müssen Sie zwingend bis zum 15.09.2021 eingegangen sein. Daher besteht auch die Möglichkeit, die Anträge direkt an das ArL durch den Antragsteller zu schicken insbesondere, wenn eine fristgerechte Weiterleitung durch die Stadt nicht mehr möglich ist. In diesen Fällen wäre die Übermittlung einer gesonderten Kopie des Antrages an die Stadt wünschenswert.

Grundlage der Förderung ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung“ (ZILE). Förderfähig sind Maßnahmen der Dorfentwicklung und private Baumaßnahmen, die dazu beitragen, den dörflichen Charakter zu erhalten. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise die Erneuerung von Türen und Fenstern sowie Arbeiten an Dacheindeckungen, Hofpflasterungen oder die Erneuerung von Einfriedungen (Grundstücksmauern oder zäunen) und die Umnutzung von ehemals landwirtschaftlichen Gebäuden zu Wohnzwecken.Das Antragsformular kann auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter dem Stichwort „ZILE Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung “ heruntergeladen werden.

Für private Grundbesitzende besteht zudem die Möglichkeit eine Beratung der Dorf-entwicklungsplanendenin Anspruch zu nehmen: Wer beispielweise Fragen zur An-tragstellung, zur Gestaltung, zur Pflanzenverwendung oder zu Umnutzungsmöglichkeiten hat, erreicht Karin Bukies und Dr. Harald Meyervon der Planungsgruppe Stadtlandschaft unter Telefon: 0511 –14391. Seitens der Stadt erteilt Christopher Schmidt unter Telefon: 05032 –84270 Auskunft.

Die Stadt Neustadt a. Rbge. hat aktuell den Förderantrag zur Erstellung eines Dorf-entwicklungsplans für den Dorfverbund Mariensee-Bevensen gestellt. Dieser bildet die Grundlage für öffentliche und private Fördermaßnahme und muss in einem öf-fentlichen Planungs-und Beteiligungsprozess erarbeitet werden. Erst wenn dieser Plan durch das Amt für regionale Landesentwicklung genehmigt ist, können Förderanträge für Einzelmaßnahmen in diesem Dorfverbund, der im Frühjahr 2021 in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen wurde, gestellt werden. Der Prozess zur Erstellung des Dorfentwicklungsplans kann bis zu zwei Jahren dauern so dass erst im Jahr 2024 Förderanträge auf privater Ebene gestellt werden können. Sobald der Antrag auf Erstellung des Dorfentwicklungsplan bewilligt wurde und das Ausschreibungsverfahren zur Vergabe des Auftrages an ein qualifiziertes Planungsbüro erfolgt ist, wird die Stadt Neustadt a. Rbge. zu dem weiteren Prozessablauf informieren.

NCN/cu