Die Marschstraße ist keine unechte Einbahnstraße mehr

Foto: Klarissa L.

Neustadt – Aus der Lindenstraße kommende Fahrzeuge dürfen ab sofort wieder in die Marschstraße einbiegen. Die dort im November 2018 versuchsweise eingeführte Regelung der so genannten „unechten Einbahnstraße“ wurde aufgehoben und die Einfahrtsverbotsschilder entfernt.

In der parallel verlaufenden Stockhausenstraße bleibt die gleiche Regelung jedoch bestehen.

Hintergrund: In Absprache mit Vertretern des Ortsrates, der Polizei, der Feuerwehr und der Grundschule an der Stockhausenstraße hatte die Verwaltung im vergangenen Jahr in der Stockhausen- und der Marschstraße unechte Einbahnstraßen als so genannten „Puddingverkehr“ (umgangssprachlich: einmal um den Pudding fahren) eingeführt.

Ziel dieser Maßnahme war es, die verkehrliche Situation in beiden Straßen zu verbessern und den dort verlaufenden Schulweg sicherer zu machen.

Nun ist die Testphase abgeschlossen. Die Regelung der unechten Einbahnstraße funktioniert wie folgt: Die Einfahrt in die Straße ist aus einer Richtung verboten. Ansonsten ändert sich nichts.

Da am anderen Ende der Straße das blaue Einbahnstraßen-Schild fehlt, gilt in der Straße weiterhin Zweirichtungsverkehr. Von den Grundstücken ausfahrende oder in der Straße wendende Fahrzeuge dürfen diese in beide Richtungen befahren.

Das Parken ist in Fahrtrichtung an beiden Straßenseiten erlaubt.

Die Analyse (Stockhausenstraße):

In der Stockhausenstraße hat sich die Regelung der unechten Einbahnstraße sehr bewährt. Die Maßnahme hat nach Auskunft aller Beteiligten zu einer deutlichen Verminderung des Durchgangsverkehrs geführt, wodurch sich die Verkehrssituation vor der Schule merklich entspannt hat.

Auch die auf Höhe des Eingangstors zum Schulhof installierte bauliche Straßeneinengung hat zur allgemeinen Verkehrsberuhigung beigetragen.

(Foto: Stadt Neustadt)

Fazit: Die Verwaltung hat sich aufgrund der ermittelten Ergebnisse und der vielfach positiven Rückmeldungen entschieden, die getroffene Regelung auf Dauer beizubehalten.

Für motorisierten Verkehr ist die Zufahrt in die Stockhausenstraße somit weiterhin nur aus der Lindenstraße erlaubt. Das Einbiegen aus Richtung Wunstorfer Straße (Bundesstraße 442) bleibt verboten.

Die Analyse (Marschstraße):

In der Marschstraße hat die Regelung nur bedingt Erfolg gehabt. Zwar hat die Maßnahme – wie erhofft – auch dort zu geringerem Durchgangsverkehr geführt, gleichzeitig haben sich aus der Regelung aber neue Schwierigkeiten ergeben, die hier im einzelnen erläutert werden:

Da die Ampel an der Kreuzung Marschstraße/Wunstorfer Straße für aus Richtung Lindenstraße kommende Fahrzeuge nicht mehr erreichbar war, wichen diese über umliegende Straßen aus.

Wer beispielsweise auf die Bundesstraße 442 oder zum Rewe-Supermarkt wollte, musste über die Kreuzung Lindenstraße/Herzog-Erich-Allee und die Bahnhofskreuzung ausweichen oder sein Glück als Linksabbieger aus der Stockhausenstraße versuchen.

Letztgenannte Variante führte zum einen zu teils halsbrecherischen Abbiegevorgängen auf die viel befahrene B442, zum anderen zu vermeidbaren Durchgangsverkehr vor der „Stocki“-Grundschule. Ein weiterer Nachteil ergab sich durch das Parkverhalten in der Marschstraße.

Weil seit der Einführung der unechten Einbahnstraße die große Mehrzahl der Fahrzeuge am südlichen, also von der B442 kommend rechtem, Fahrbahnrand abgestellt wurde, konnten durchfahrende Autos die Strecke zwischen B442 und Lindenstraße ungehindert mit hoher Geschwindigkeit zurücklegen.

Ein Ausbremsen des Verkehrs durch versetzt parkende Fahrzeuge fand kaum statt, obwohl dies erlaubt wäre. Dies wussten aber offenbar die wenigsten Verkehrsteilnehmer.

Ein Anwohner berichtete sogar, dass er mehrmals von Mitbürgern beschimpft wurde, weil er sein Fahrzeug wendete und es vor seinem Grundstück am rechten Fahrbahnrand in Richtung B442 zeigend abstellte.

Zwar hat er sich damit gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) richtig verhalten, aus Unwissenheit über die Rechtslage wurde er aber zur „Zielscheibe“ anderer Verkehrsteilnehmer. Teilweise wurde sein Auto sogar bespuckt.

Fazit: Um die Ampel an der Kreuzung Marschstraße/Wunstorfer Straße und somit die Zuwegung zum Supermarkt und das Linksabbiegen auf die B442 für aus Norden kommende Fahrzeugführer sicherer und einfacher zu machen, ist das Einfahrtsverbot in die Marschstraße für aus der Lindenstraße und aus
der Neuen Straße kommende Fahrzeugführer aufgehoben worden.

Stattdessen wurde testweise eine wechselseitige Halteverbotsbeschilderung angeordnet. Durch das Vorgeben der Parkflächen soll die ungestoppte Durchfahrt zwischen B442 und Lindenstraße verhindert und ein „Zick-zack-Kurs“ vorgegeben werden.

Zunächst wird ausschließlich im Bereich zwischen den Einmündungen in die Schwiecheldstraße und die Neue Straße das Parken am südlich gelegenen Fahrbahnrand untersagt.

Zwar fallen durch diese Regelung zwei, drei Parkplätze weg, die Vorteile überwiegen aber. Eine hundertprozentige Lösung zur Zufriedenheit aller gibt es leider nicht.

NCN/kk