Der Führerscheinumtausch ist nur bei der Region Hannover möglich

Neustadt – Bis 2033 müssen in Deutschland mehrere Millionen Führerscheine umgetauscht werden: Auch viele Neustädterinnen und Neustädter müssen das neue EU-Dokument in Scheckkartengröße direkt bei der zuständigen Region Hannover beantragen. Weil die Stadt Neustadt keine Fahrerlaubnisbehörde ist, können die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Auskünfte zu Führerscheinangelegenheiten erteilen und nur bedingt behilflich sein.

Gleichwohl binden Fragen zum Prozedere des Führerscheinumtausches momentan
mehrere Wochen-Arbeitsstunden in der Stadtverwaltung. Allein bei der KFZ-Zulassungsstelle drehen sich rund 80 Prozent aller Anfragen aktuell um dieses Thema. Weil die dafür anfallende Arbeitszeit dann wiederum für die eigentlichen Aufgaben fehlt, bittet die Stadtverwaltung alle Bürgerinnen und Bürger darum, sich bei Führerscheinangelegenheiten immer direkt an die Region Hannover zu wenden. Wer seinen Führerschein umtauschen muss, findet auf www.hannover.de/region-fs alle notwendigen Informationen. Dort kann online ein Termin für den Umtausch gebucht werden. Wer Fragen hat, erreicht die Fahrerlaubnisbehörde der Region per Telefon unter 0511 61621744 oder per E-Mail an fahrerlaubnis@region-hannover.de.

Wichtig: Die benötigten Unterlagen für den neuen EU-Führerschein können zwar
auch postalisch zur Region geschickt werden, zur Einziehung des alten Führerscheins ist aber zwingend ein persönlicher Termin im Regionshaus in Hannover, Hildesheimer Straße 20, notwendig. Momentan beträgt die Wartezeit für einen Termin mehrere Wochen.

Die Stadt Neustadt kann das Verfahren weder ändern noch beschleunigen und nur
bedingt behilflich sein: Das Antragsformular für die Beantragung des neuen
Führerscheins kann auf www.neustadt-a-rbge.de/rathaus/kfz-zulassung/ heruntergeladen werden, wahlweise aber auch als Ausdruck am Eingang der Neustädter KFZ-Zulassungsstelle, Am Schützenplatz 2, abgeholt werden.

Die Stadt bietet zudem die Möglichkeit an, die ausgefüllten Unterlagen direkt an die Region Hannover weiterzuleiten. Diese sind in einen verschlossenen Umschlag in den Briefkasten der Zulassungsstelle zu werfen. Die Unterlagen werden durch die Stadt nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Fragen können die Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle wie oben beschrieben nicht beantworten. Die Stadt Neustadt hat auch keinen Einfluss auf Art und Zeitpunkt der Bearbeitung.
Hintergrund: Gemäß EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis 2033 gegen ein neues, fälschungssicheres EU-Dokument im Scheckkartenformat ausgetauscht werden. Für den Umtausch der Führerscheine gelten die folgenden Fristen, die sich entweder nach Geburtsjahr oder nach Ausstellungsjahr richten:

Bis wann müssen die Führerscheine ausgetauscht worden sein?
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das

Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das
Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den
Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom
Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Weitere Informationen dazu: https://www.bundesregierung.de/breg-
de/suche/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574
Zusätzliche Info: Alteingesessene Neustädterinnen und Neustädter kennen es noch
anders: Bis zur Gründung der Region Hannover im Jahr 2001 und der damit
verbundenen Auflösung des Landkreises Hannover konnten
Führerscheinangelegenheiten noch in Neustadt erledigt werden. Der Landkreis
unterhielt damals eine Niederlassung am Schützenplatz im selben Gebäude, in
welchem damals wie heute die KFZ-Zulassungsstelle untergebracht ist.

NCN/CU