Neustadt – Die Schulen und Kitas haben vor einer Woche ihren Normalbetrieb aufgenommen. Die erste Woche hat gezeigt, dass es noch große Unsicherheiten gibt, was passiert, wenn ein bestätigter Coronafall an einer Schule oder Kita auftritt.
Grundsätzllich gilt: Das Gesundheitsamt erhält von dem Labor die Nachricht über einen positiven Fall. Erst wenn diese offiziell bestätigte Meldung vorliegt, kann das Gesundheitsamt tätig werden und die Kontaktnachverfolgung starten, um so schnell wie möglich Infektionsketten zu unterbrechen. Das Gesundheitsamt setzt sich mit der infizierten Person telefonisch in Verbindung.
Handelt es sich dabei um ein Kita- oder Schulkind, informiert das Gesundheitsamt die jeweilige Kita oder Schule und bespricht mit der Einrichtung die Maßnahmen. Gibt es einen bestätigten Coronafall an einer Schule, gilt – nach derzeitigen Stand – die jeweilige Klasse als enger Kontaktpersonenkreis (sogenannte K1) und muss entsprechend in häusliche Quarantäne. Nur, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Klassenmitglieder jahrgangsübergreifend in engem Kontakt standen, entscheidet das Gesundheitsamt im Einzelfall, ob eine Ausweitung der Quarantäneverfügung notwendig ist. Das gleiche gilt für Kitas. Zuständig für die Kohorteneinteilungen sind die Schulen selbst.
Damit soll gewährleistet werden, dass die Zahl der Kontaktpersonen eingegrenzt werden kann, sollte es zu einem Coroana-Infektionsgeschehen an der Einrichtung kommen. In einer festen Kohorte sollten nur die Kinder sein, die tatsächlich länger als 15 Minuten und ohne Mund-Nasen-Bedeckung gemeinsam in einem Raum sind, also zum Beispiel in einem Klassenverband. Grundsätzlich gilt: Je kleiner die definierte Kohorte ist, desto geringer ist das Risiko, dass sich die Kinder untereinander anstecken bzw. als K1-Kontakte in 14-tägige Quarantäne müssen.
Nach derzeitiger Richtlinie des Robert-Koch-Instituts müssen sich alle K1-Personen zweimal testen lassen. In der Regel beträgt die Dauer der Quarantäne 14 Tage ab Kontakt mit der infizierten Person und kann nach derzeitigem Stand nicht frühzeitig aufgehoben werden. Auch nicht, wenn die Testergebnisse negativ sind.
Das Gesundheitsamt ordnet ausschließlich auf Grundlage eines laborbestätigten Coronafalls Quarantäne an. Das Gesundheitsamt verschickt die Quarantäneverfügungen schriftlich an die Betroffenen direkt. Die Empfänger dieser Verfügungen sind rechtlich verpflichtet, 14 Tage ab Kontakt mit der infizierten Person in Quarantäne zu bleiben. Die Einrichtung wird über die Quarantäneverfügungen informiert.
Bei noch nicht bestätigten Verdachtsfällen ergreift das Gesundheitsamt keine Maßnahmen. In diesen Fällen ist das Gesundheitsamt lediglich beratend tätig. Es kann vorkommen, dass eine Schule oder Kita über einen anderen Weg erfährt, dass es einen begründeten Verdachtsfall oder bestätigten Infektionsfall mit Covid-19 an ihrer Einrichtung gibt. In diesem Fall müssen sich die Einrichtungen beim Gesundheitsamt melden. Gemeinsam werden dann das weitere Vorgehen und mögliche Maßnahmen besprochen.
NCN/pk