Neustadt – Aufgrund von bestätigten COVID-19 Infektionen bzw. begründeten Verdachtsfällen ergreifen fünf Neustädter Schulen weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens.
Das aktuelle Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Neustädter Schullandschaft. Fünf Schulen haben mit Beginn der Woche neue Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens angeordnet.
Hans-Böckler-Schule:
Die Klasse 2 und auch der DRK-Hort wurden von Seiten des Gesundheitsamtes in Quarantäne versetzt. Seit heute (Montag, 9.11.) greift hier das so genannte „Sze-nario B“, d.h. die Klassen werden geteilt und abwechselnd im Präsenzbe-trieb/Homeschooling unterrichtet.
Grundschule Stockhausenstraße:
Da vier Schülerinnen und Schüler der GS Stockhausenstraße ebenfalls den DRK-Hort besuchen, sind die betroffenen Kinder ebenfalls im vorsorglichen Distanzler-nen und werden über iServ mit entsprechenden Aufgaben versorgt.
Leine-Schule:
Hier gibt es einen begründeten Verdachtsfall (noch nicht bestätigt) sowie einen be-stätigten Infektionsfall im 10. Jahrgang. Alle unmittelbar betroffenen K1-Kontakte wurden informiert, die gesamte Kohorte des betroffenen Jahrgangs 10 (Haupt- und Realschulzweig) wurde vorläufig ins Homeschooling versetzt.
Kooperative Gesamtschule:
Wie die Schule auf ihrer Homepage (www.kgs-neustadt.de) mitteilt sind einzelne Schülerinnen und Schuler des 9. Jahrgangs positiv auf COVID-19 getestet worden. Die betroffenen Klassen (9R1,9H1, 9H2) befinden sich bereits im Distanzlernen (Homeschooling). Die Schulleitung hat beschlossen ab morgen (10.11.) die ge-samte Kohorte des 9. Jahrgangs ins vorsorgliche Distanzlernen zu versetzen. Die Unterrichtsversorgung erfolgt über iServ.
Michael-Ende-Schule:
Auch hier informiert die Schule auf der Homepage (www.michael-ende-schule-neustadt.de) über einen bestätigten infektionsfall im Jahrgang 2. Seit heute (9.11.) befindet sich der komplette Jahrgang im Distanzlernen.
Die niedersächsische Landesschulbehörde hat mit einem Rundschreiben am Frei-tag verfügt, dass ab sofort die Schulleitungen eigenständig erste Maßnahmen – auch ohne Anordnungen von Seiten des Gesundheitsamtes – zur Eindämmung des Infektionsgeschehens anordnen dürfen.
Der Runderlass sieht vor, dass sobald es einen begründeten Verdachtsfall in einer Einrichtung gibt (bspw. Person zeigt Symptome) bzw. es einen bestätigten Infekti-onsfall gibt, vom dem die Schule Kenntnis hat, folgende Maßnahmen von Seiten der Schule eingeleitet werden sollen:
Die Schulleitungen können ab sofort die betroffenen Klassen/Jahrgänge/Kohorten in das vorsorgliche Distanzlernen schicken. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler, sowie das Lehrpersonal setzen den Unterricht dann digital fort. Die Eltern werden entsprechend von Seiten der Schulen informiert.
Parallel dazu wird das zuständige Gesundheitsamt über die Eilmaßnahme informiert, diese bleibt so lange in Kraft, bis eine andere Maßnahme von Seiten des Ge-sundheitsamtes verfügt wird oder sich ein Verdachtsfall als negativ herausstellt.
Das so genannte „Szenario B“, also die Teilung aller Klassen in der gesamten Schule mit abwechselnden Präsenzunterricht/Distanzlernen darf nach wie vor nur von Seiten des Gesundheitsamtes angeordnet werden.
Das Distanzlernen ist keine Quarantäne – diese darf ebenfalls nur von Seiten des Gesundheitsamtes angeordnet werden.
NCN/Stadt Neustadt/bs