Corona-Lockdown verlängert – das Wichtigste zusammengefasst

Symbolbild

Neustadt – Der Bund-Länder-Gipfel hat am gestrigen Mittwoch, den 10.02.2921 ergeben, dass der bundesweite Lockdown vorerst bis zum 7. März verlängert wird. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Friseure dürfen bereits am 1. März öffnen.

Die bestehenden Corona-Auflagen werden grundsätzlich bis zum 7. März verlängert. Eine bundesweit einheitliche Ausnahme gibt es für Friseursalons, die ab dem 1. März wieder öffnen dürfen. Ministerpräsident Weil unterstützt diese Maßnahmen:

„Wir haben viel erreicht in langen Wochen des Lockdowns und sind heute in Niedersachsen bei einer Inzidenz von 65 pro 100.000 Menschen in 7 Tagen. Das verdanken wir den Bürgerinnen und Bürgern Niedersachsens“, so Ministerpräsident Stephan Weil nach der (heutigen) Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundeskanzlerin und Teilen der Bundesregierung.

Weil weiter: „Gäbe es die neuen aggressiven Virusmutationen nicht und würden wir uns auch weiterhin konsequent der 50er Inzidenz nähern, könnten wir deutliche Lockerungen in Aussicht nehmen. Wir haben es jedoch mit Mutanten zu tun, die ansteckender sind als das ursprüngliche Virus und die sich dadurch sehr viel schneller ausbreiten. Vor diesem Hintergrund sind die Infektionszahlen leider immer noch zu hoch. Wir haben deshalb beschlossen, den Lockdown bundesweit bis zum 7. März 2021 zu verlängern. Niemand hat doch etwas von einem Jo-Jo-Effekt – also wenn wir schnell lockern und dann ebenso schnell in eine dritte Welle laufen.“

Einzelhandel darf erst bei 35er-Inzidenz öffnen

Weitere Öffnungen – z.B. im Einzelhandel – sind erst „bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner“ vorgesehen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie weitere Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen dürfen.

Noch keine Perspektiven für Gastronomie, Hotels und Freizeitangeboten

Für die Kultur (mit Ausnahme von Museen und Galerien), Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe sind noch keine Erleichterungen bei den Corona-Auflagen in Sicht.

Die nächsten Bund-Länder-Beratungen zu den Corona-Auflagen sind für den 3. März geplant.

Die wichtigsten Beschlüsse vom 10. Februar im Einzelnen:

  • Kontakte: Privat sollen sich die Menschen in Deutschland weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“.
  • Masken: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • Reisen: Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sollen unterlassen werden. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
  • Kitas und Schulen: Die Öffnung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche soll Priorität haben. „Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise wieder geöffnet werden“ – mit Vorsichtsmaßnahmen wie Lüften, Schnelltests und wo möglich hochwertigen Masken. Über das Vorgehen entscheiden die Bundesländer. Hier bleibt es im Februar vorerst wie gehabt.
  • Friseure: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Andere „körpernahe Dienstleistungsbetriebe“ wie Kosmetiksalons, Massage-Praxen und Tattoo-Studios sollen erst bei einem stabilen Inzidenzwert von höchstens 35 öffnen dürfen.
  • Einzelhandel: Sobald der Sieben-Tage-Inzidenzwert unter 35 liegt, darf der Einzelhandel wieder öffnen – aber nur mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 Quadratmeter.
  • Kultur: Museen und Galerien sollen – wie der Einzelhandel – bei Unterschreiten der 35er-Inzidenz-Marke öffnen dürfen. Kinos, Konzerthäuser, Musikclubs und Theater bleiben weiter geschlossen.
  • Hotel und Gastronomie: Noch keine Lockerungen in Sicht. Bund und Länder wollen eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ entwickeln. Wann diese veröffentlicht wird, ist nicht bekannt.
  • Sport: Für den Amateur- und Breitensport sind vorerst keine Erleichterungen geplant. Profisportler können derweil weiter unter Ausschluss von Zuschauern und mit strengen Hygiene-Konzepten Spiele und Wettbewerbe ausrichten.
  • Impfungen: Geplant ist weiterhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger bis zum Ende des Sommers ein „Impfangebot“ bekommen, also mindestens eine erste Impfung gegen Covid-19 erhalten haben. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen prüfen, ob Kita-Beschäftigte sowie Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen beim Impfen eine höhere Priorität erhalten.
  • Homeoffice: Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sollen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, „sofern die Tätigkeiten es zulassen“. So sollen Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden. Merkel sagte, die Arbeitgeber sollten die Aufforderung zum Homeoffice „sehr ernst nehmen“.

In den nächsten Tagen werden die o.g. Beschlüsse in die Verordnungen des Landes Niedersachsen eingearbeitet.

NCN/ds