Corona-Krise – was jetzt auf privaten Booten und in den Yachthäfen noch erlaubt ist

Die Wasserschutzpolizei kontrolliert auch auf dem Wasser ob die Maßnahmen eingehalten werden./Foto: Wasserschutzpolizei

Neustadt – Wie Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger mit der Corona-Krise umgehen müssen, welche Maßnahmen es gibt, sind bekannt. Aber wie sieht das Ganze auf dem Wasser aus?

Wie müssen sich jetzt private Bootseigner und die Betreiber von Yachthäfen verhalten? GCN hat mit Uwe Cichos von der Wasserschutzpolizei gesprochen. Demnach gilt hier Folgendes:

  1. Auf dem eigenen Boot ist das Fahren natürlich noch erlaubt, allerdings gelten hier auch die Vorschriften, die für Alle gelten. Nur mit max. 2 Personen, oder den Personen, die mit in einem Haushalt leben – Abstand halten.
  2. Die Liegestellen der Boote dürfen somit ganz normal angefahren werden, es sei denn, die Leitung des entsprechenden Yachthafens (Heimathafen) sperrt das gesamte Gelände während der Corona-Krise ab, womit aber nicht gerechnet wird.
  3. Gastronomische Betriebe, Duschen und Übernachtungsmöglichkeiten an den Yachthäfen sind geschlossen.
  4. Auch die Betreiber der Yachthäfen müssen sich an die Maßnahmen halten, arbeiten nur mit max. einer zusätzlichen Person und es müssen die Sicherheitsabstände von 1,5 bis 2 Meter eingehalten werden.

Somit steht dem Verweilen auf dem Wasser zur Zeit nichts gravierendes entgegen. Aber auch hier können sich die Vorschriften täglich ändern.

NCN/la