Neustadt – Bund und Länder beschließen am Sonntagabend im Kampf gegen das Coronavirus ein Kontaktverbot – doch es soll Ausnahmen geben.
Bund und Länder beschließen ein Kontaktverbot im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich nach Angaben diverser Medien am Sonntag bei einer Telefonkonferenz auf folgende Punkte:
- Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu verbieten. Ausgenommen werden Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Die Maßnahme gilt ab Montag für zunächst zwei Wochen.
Mehrere Bundesländer hatten sich bereits vor der Telefonkonferenz auf ein umfassendes Kontaktverbot verständigt. Dazu gehörten Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Des weiteren sollen Restaurants und Gaststätten unverzüglich schließen – wo dies noch nicht der Fall ist. „Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause“. Auch Geschäfte für die Körperpflege dürfen nicht mehr öffnen. Schließen müssen somit auch Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagesalons. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich bleiben.
NCN/la