Neustadt – Der Bund will mit dem „Kinderfreizeitbonus“ besonders einkommensschwache Familien in der Corona-Pandemie unterstützen. Mit dem Geld sollen vorrangig Ferien-
und Freizeitaktivitäten finanziell unterstützt werden.
Die Corona-Pandemie hat vor allem Familien, Kinder und Jugendliche hart getroffen. Der Deutsche Bundestag hat daher mit dem so genannten „Kinderfreizeitbonus“ ein Hilfsprogramm speziell für einkommensschwache Familien aufgelegt.
Nach Aussage von Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht soll der Kinderfreizeitbonus dazu beitragen, „dass alle Kinder nach den Corona-Strapazen einen unbeschwerten Sommer genießen können.“ Das Geld ist nach Aussagen der Ministerin für „Ferien-, Sport- und Freizeitaktivtäten“ vorgesehen.
Der Bonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag ausgezahlt. Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten ihn von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien, die Sozialhilfe beziehen, müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen – für Familien im Neustädter Land ist das die Familienkasse in Nien-
burg:
Familienkasse
Verdener Str. 21
31582 Nienburg (Weser)
Telefon: 05021 907-4990
Telefax: 05021 907-1799
E-Mail: [email protected]
Der Antrag muss schriftlich erfolgen und persönlich unterschrieben sein – eine
E-Mail reicht nicht aus.
Das Antragsformular der Familienkasse steht im Formularcenter der Stadt Neustadt a. Rbge. Unter der Rubrik „Eltern, Familie & Kinderbetreuung“ zum Herunterladen bereit.
Die Bundesagentur für Arbeit hält auf Ihrer Internetseite ebenfalls entsprechende Informationen bereit: Kinderfreizeitbonus: Voraussetzung, Höhe, Antrag – Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de). Die Stadt Neustadt kann bei Bedarf eine entsprechende Bescheinigung für Leistungen nach SGB XII ausstellen, die dem Antrag beigefügt werden kann. Betroffene
wenden sich dafür bitte an den Fachdienst Soziales, unter [email protected] oder [email protected], je nach Leistung, die bezogen wird.
Alternativ kann auch der gültige Bewilligungsbescheid als Kopie dem Antrag beigefügt werden.
NCN/ds