Neustadt – Bei der Bürgermeisterwahl am 26. Mai wird es einige Erstwählerinnen und Erstwähler mehr geben: Die Niedersächsische Landesregierung hat im März der Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse zugestimmt.
Damit wird bereits für alle im Mai stattfindenden Kommunal- und Bürgermeisterwahlen erstmals das inklusive Wahlrecht angewendet. Das bedeutet, dass Menschen, die Aufgrund einer Behinderung unter Betreuung stehen, nun auch wahlberechtigt sind.
Die Wahlbenachrichtigungen für die betroffenen Neustädterinnen und Neustädter werden bis zum 5. Mai versandt.
Die Entscheidung basiert auf einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom Februar dieses Jahres. Der Zweite Senat erklärte darin den generellen Wahlrechtsausschluss für Menschen, die unter Betreuung stehen, für verfassungswidrig.
Die entsprechenden Regelungen im Bundeswahlgesetz verstoßen den Richtern zufolge gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung.
Der Bundestag hat daraufhin eine Gesetzesänderung beschlossen, die ab kommenden Juli in Kraft treten soll. Die Niedersächsische Landesregierung hat im Anschluss die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse bereits ab Mai beschlossen.
In Niedersachsen führt das am 26. Mai voraussichtlich zu einer zweigeteilten Wahl: Menschen mit Behinderungen dürfen dann zwar für Landräte und Bürgermeister ihre Stimme abgeben, bislang aber nicht für die deutschen Abgeordneten im Europa-Parlament.
Allerdings hat die Opposition im Bundestag bereits angekündigt, das Wahlrecht auch für die Europawahl noch vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen zu wollen.
NCN/su