Neustadt – Für die Jahre bis 2024 plant die Region Hannover ein weiteres umfangreiches Paket an Aus- und Neubaumaßnahmen: Es umfasst über 250 Vorhaben – von der Sanierung weiterer Ortsdurchfahrten bis hin zum Aus- und Neubau von Radwegen – bei einem Gesamtkostenvolumen von rund 143 Millionen Euro.
„Wir arbeiten in den kommenden Jahren weiter konsequent am Ausbau des Radnetzes in der Region Hannover, um den Bürgerinnen und Bürgern ein hochwertiges und vor allem ganzjährig nutzbares Wegesystem zu bieten“, sagt Conrad Vinken, Leiter des Fachbereichs Verkehr der Region Hannover. Neben den Mitteln aus dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (N-GVFG) seien dabei weitere Förderquellen immer wichtiger, um die geplanten Baumaßnahmen umsetzen zu können.
So hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit das Programm „Klimaschutz durch Radverkehr“ aufgelegt, für das sich die Region Hannover erfolgreich beworben hat. Im aktuellen Bauprogramm sind bereits zwei Förderanträge für die Umsetzung des „Vorrangnetzes für den Alltagsradverkehr“ enthalten. „Weitere Anträge bereiten wir vor, um die für die Verkehrswende erforderlichen Projekte umsetzen zu können“, so Conrad Vinken.
Das Vorrangnetz soll auf einer Gesamtlänge von 800 Kilometern die zentralen Orte der Städte und Gemeinden erschließen und miteinander verbinden. Neben dem „Lückenschluss“ (Neubau) haben vor allem der Ausbau (Breite und Belag) und die Führung bestehender Fahrradwege Vorrang.
Für die Optimierung des Radverkehrs innerorts, die im Zuge des Alltagsroutennetzes der Region Hannover liegen, ist die Region dem Förderaufruf im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Projektträgers Jülich gefolgt und hat sich für ein kommunales Klimaschutz-Modellprojekt beworben. Der Antrag wurde 2017 positiv beschieden: In 63 Ortsdurchfahrten wird bis Ende 2020 die Führungsform des Radverkehrs optimiert.
Wiebke Schepelmann, Leiterin des Teams Infrastruktur Straße, erläutert: „In der Regel werden bei schadhaften Fahrbahnoberflächen neue Fahrbahndecken eingebaut und Schutzstreifen oder Piktogrammketten markiert.“ Die erste Stufe umfasste ausschließlich nicht investive Maßnahmen bei einer Förderquote von 70 Prozent für die Baumaßnahmen.
Die zweite Stufe wurde 2018 bewilligt und umfasst mit dem Neu- und Ausbau von insgesamt elf Radwegen investive Projekte nun auch zwischen Ortschaften. „Dadurch werden die bisher ausschließlich nach N-GVFG geförderten investiven Projekte von zwei Fördersäulen gestützt.“
Die Kriterien für die Aufnahme von investiven sowie nicht investiven Maßnahmen in die Prioritätenliste Straßenbaumaßnahmen sind:
- Die bauliche Notwendigkeit (abgängige Fahrbahnen, Radwege und Brücken),
- die Erhöhung der Verkehrssicherheit (u. a. Radwege mit hoher Priorität, Überprüfung der Führungsform der Radfahrenden innerorts),
- der notwendige, zeitliche Vorlauf für die verlässliche Abstimmung mit den von den Maßnahmen Betroffenen (Städte, Gemeinden, Versorgungsträger),
- der für die Planung und Planfeststellungsverfahren notwendige zeitliche Vorlauf, die verlässliche Beantragung für die Aufnahme der Maßnahmen in das Mehrjahresprogramm des Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetzes bzw. der Nachfolgeregelung,
- der notwendige Grunderwerb,
- die kontinuierliche Auslastung der Entwurfs-, Bauvorbereitungs- und Bauaufsichtskapazitäten,
- der effiziente Einsatz von Haushaltsmitteln (bei Durchführung von Ausbaumaßnahmen können umfangreiche Unterhaltungsmitteln eingespart werden).
Fachbereichsleiter Conrad Vinken: „Unser Ziel ist es, den allgemeinen Zustand der Kreisstraßen in der Region Hannover möglichst auf einem stabilen, befriedigenden Niveau zu halten. Anreize, verstärkt das Fahrrad auch für die Alltagswege zu nutzen, wollen wir geben, indem wir die Verkehrssicherheit durch den Bau neuer Radwege oder die Erneuerung vorhandener Radwege sowie die Ausweisung von Radfahr-/Schutzstreifen zu erhöhen.“
Als Straßenbaulastträgerin ist die Region Hannover für insgesamt 610 Kilometer Kreisstraßen, 330 Kilometer begleitende Radwege und rund 150 Brücken im Regionsgebiet zuständig.
NCN/pk