Baumfällungen im Toten Moor ab dem 01. September

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Neustadt – Mit der Entfernung von Bäumen und Sträuchern im Bereich Mardorfer Feld beginnt am Dienstag, 01. September 2020, der Einbau einer sogenannten Sohlgleite im Hauptvorfluter Totes Moor. Da sich diese Gehölze im Wald befinden, ist deren Fällung nach dem Bundesnaturschutzgesetz zum jetzigen Zeitpunkt erlaubt.

Im dem etwa drei Meter tiefen Entwässerungsgraben wird eine 84 Meter lange, flache Schräge aus Kies und Wasserbausteinen angelegt, mit der der Wasserstand im Graben um maximal 50 Zentimeter erhöht werden kann. Die Anhebung darf nur so hoch sein, damit im Hochwasserfall keinen Schäden auftreten können und landwirtschaftliche Nutzflächen nicht beeinträchtigt werden. Eine entsprechende wasserrechtliche Genehmigung liegt vor.

Moore sind wichtige Wasser- und Kohlenstoffspeicher. Durch zu tiefe Entwässerungsgräben gehen insbesondere in den Wintermonaten wichtige Wasserreserven verloren.

An diesem Punkt setzt die Region Hannover jetzt im Toten Moor an: Bis zum Herbst sollen unter anderem auch 20 Torfstaue in Gräben eingebaut werden, 1.500 Meter Verwallung errichtet und bestehende Wälle auf einer Länge von 160 Metern angehoben werden. Finanziert wird das Projekt aus Mitteln des europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Niedersachsen. Mehr als 1,1 Millionen Euro stehen zur Verfügung.

NCN/pk