Neustadt – Im Rahmen der Corona-Krise sind gestern Seiten der Bundesregierung weitere Maßnahmen beschlossen worden, neben der Kontaktbeschränkung und die Schließung von Friseuren und andere kosmetische Institutionen. Wir berichteten
Hier wurde auch die Maßnahme inkludiert, dass Baumärkte Ihre Waren ab sofort nicht mehr an Privatpersonen verkaufen dürfen. Ab sofort dürfen also nur noch gewerbliche Betriebe im Baumarkt einkaufen. Hier muss dann ein Gewerbeschein vorgelegt werden um nachzuweisen, dass die Betriebe diese Materialien auch benötigen.
Übrigens, sowohl im gewerblichen Bereich als auch bei der Ausgangsbeschränkung. Zuwiderhandlungen können mit Strafen von 2.500 bis 25.000 geahndet werden.
Alle Maßnahmen werden seitens der Region Hannover bzw. des Landes Niedersachsen in eine detaillierte Verfügung verfasst, die wir in Kürze erwarten.
NCN/la