3-G-Regel und FFP2-Maskenpflicht am Amtsgericht Neustadt a. Rbge.

Neustadt – Aufgrund des unverändert hohen Infektionsgeschehens und zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gilt ab Dienstag, den 14.12.2021 im Amtsgericht Neustadt a. Rbge. für alle Besucher/innen sowie grundsätzlich auch für Verfahrensbeteiligte die 3-G-Regel.

Es dürfen somit nur geimpfte, genesene oder getestete Personen das Gebäude betreten. Sie haben einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder bereits bei Eintritt vorliegenden Nachweis einer höchstens 24 Stunden zurückliegenden Testung (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) sowie einen Personalausweis zur Identifikation vorzulegen. Eine Testmöglichkeit in den Räumen des Amtsgerichts besteht nicht.

Darüber hinaus sind im Gerichtsgebäude alle Besucher/innen sowie Verfahrensbeteiligte verpflichtet, eine Maske mindestens der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Sog. OP-Masken genügen nicht mehr. Der Zutritt zum Gerichtsgebäude kann bei einer Verweigerung zum Tragen einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 versagt werden.

Die Vorsitzenden können allerdings im Einzelfall für ihre Sitzungen abweichende Regelungen treffen, die Vorrang haben.

Es wird gebeten, die mit den Einlasskontrollen verbundenen zeitlichen Verzögerungen zu berücksichtigen.

NCN/cu