162 Personen haben Interesse am Schöffenamt

Schöffenwahl
Themenfoto

Neustadt – Gesucht wurden 118 Personen die bereit sind, das Schöffenamt im Erwachsenenstrafrecht zu übernehmen. Aus diesem Kreis wird der Wahlausschuss des Amtsgerichtes 59 Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 wählen.

Schöffen sitzen neben Berufsrichtern am Richtertisch und wirken bei Gerichtsver-handlungen an der Feststellung der Täterschaft und Festsetzung der Strafe mit.

Interessierte Personen konnten sich bis zum 30. März bei der Stadt Neustadt a. Rbge. bewerben. Das Interesse der Neustädterinnen und Neustädter war überwältigend. Die Stadt konnte 162 eingegangene Bewerbungen zählen, von den 160 Personen die ausgeschriebenen Befähigungen besaßen um auf die Vorschlagsliste zu gelangen, die am 4. Mai auf der Tagesordnung des Rates der Stadt Neustadt a. Rbge. als Beschlussvorlage erscheinen wird.

In der kommenden Woche, vom 8. bis 12. Mai 2023, findet die Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Erwachsenenstrafrecht für die Amtsperiode 2024 bis 2028 im Stadtbüro in der Theodor-Heuss-Str. 18 in Neustadt a. Rbge. statt. Am 30. Mai 2023 soll die Übergabe der Vorschlagsliste inklusive eingegangener Einwände an das Neustädter Amtsgericht erfolgen.

Die Stadt Neustadt a. Rbge. dankt allen Bewerberinnen und Bewerbern für die damit verbundene Bereitschaft, das verantwortungsvolle Ehrenamt eines Schöffen über-nehmen zu wollen.

Für das Jugendschöffenamt war die Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes etwas verhaltener. Die Stadt Neustadt konnte der Region Hannover eine Liste mit 28 Bewerberinnen und Bewerbern (hier waren 50 Personen gefordert) übermitteln.

NCN/aw