Elektroautos parken kostenlos in der City

Direkt vor Ort misst Gerhard Dydzik vom Team Allgemeiner Infektionsschutz und Umweltmedizin der Region Hannover die Temperatur und den ph-Wert des Wassers. (c) Christian Draheim/Region Hannover
Elektrofahrzeuge dürfen in der Neustädter Innenstadt für 2,5 Stunden kostenlos parken. (Foto: Stadt Neustadt)

Neustadt – Seit dem Jahreswechsel dürfen Elektrofahrzeuge in der Neustädter Innenstadt für 2,5 Stunden kostenlos parken. Nun ist die neue Regelung auch optisch für Jedermann erkennbar. An den Parkscheinautomaten sind entsprechende Aufkleber angebracht worden. In der Landeshauptstadt Hannover und der Kreisstadt Nienburg/Weser gilt eine vergleichbare Regelung bereits seit einigen Jahren, bei den Kleinstädten nimmt Neustadt am Rübenberge in der Region eine Vorreiterrolle ein. Auf Grundlage des zur Förderung der Elektromobilität erlassenen Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) steht es Kommunen frei, Elektrofahrzeugen entsprechende Privilegien einzuräumen. Voraussetzung für das gebührenfreie Parken auf einem bewirtschafteten Parkplatz im City-Bereich ist, dass die Fahrzeuge über ein so genanntes „E-Kennzeichen“ verfügen und somit eindeutig als Elektroauto erkennbar sind. Auch Hybridfahrzeuge erhalten das amtliche
E-Kennzeichen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Damit die in der Innenstadt geltende Höchstparkzeit von 2,5 Stunden kontrollierbar ist, muss die Parkscheibe ausgelegt werden. Mit Blick auf im Rahmen der Innenstadtentwicklung anstehende Großbauprojekte in den Bereichen Wunstorfer Straße/ZOB und Marktstraße Süd sowie damit einhergehender
Veränderungen im Bereich der Parkräume ist die Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge im Rahmen einer Testphase zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Achtung: Die Parkgarage am Wallgraben ist von der Regelung ausgenommen, da es dort aufgrund der aktuellen Schrankenregelung nicht möglich ist, die einfahrenden Kraftfahrzeuge entsprechend ihrer Funktion als E-Fahrzeug oder Benzin- / Diesel-Fahrzeug zu differenzieren.

Auch auf dem Parkplatz am Bahnhof/ZOB gilt die Regelung nicht, da sich das Areal in Privatbesitz befindet. Das vorerst zeitlich begrenzte, kostenlose Parkangebot für E-Fahrzeuge ist für deren Eigentümer und Nutzer nur ein kleiner finanzieller Anreiz. Das Angebot soll vielmehr als Geste und klares Bekenntnis verstanden werden gegenüber allen, die auf Elektromobilität setzen.

NCN/stadtneustadt/lw