- Mit dem Jahreswechsel verlieren 2018er Säcke ihre Gültigkeit
- aha nimmt alte Säcke noch am ersten Abholtag 2019 mit
- Eine Sackgröße: 20 Liter Restabfallsäcke für 2019 seit November im Einzelhandel
Neustadt – Die Restabfallsäcke aus 2018 verlieren mit dem Jahreswechsel ihre Gültigkeit und werden nicht mehr abgeholt. aha nimmt die Säcke aus dem Jahr 2018 aber noch bis spätestens 11. Januar 2019 mit. Damit ist gewährleistet, dass die im alten Jahr angefallenen Abfälle auch noch mit den 2018er Restabfallsäcken am jeweils ersten Abfuhrtag des neuen Jahres entsorgt werden können. aha bittet die Kundinnen und Kunden darum, die ungültigen Säcke nach dem ersten Abholtag im neuen Jahr in ihrer Straße nicht mehr bereitzustellen.
Weil das nicht genutzte Restabfallvolumen eines Kunden mit Behälter nach jeder Leerung verfällt und nicht gesammelt und ins neue Jahr übertragen werden kann, gilt das auch für Kunden mit Restabfallsäcken. Die neuen 2019er Restabfallsäcke werden im kommenden Jahr ab dem 2. Januar bis 31. Dezember 2019 abgeholt. Sie können seit November in allen teilnehmenden Geschäften sowie auf den drei aha-Deponien in Hannover, Burgdorf und Wunstorf sowie neun Wertstoffhöfen im Umland gegen Gutscheine getauscht werden. Eine Übersicht aller Ausgabestellen gibt es im Internet unter www.aha-region.de.
Zur Schonung wertvoller Ressourcen und im Hinblick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den Abfallgebühren hat aha sich entschlossen, zukünftig ausschließlich 20 Liter Restabfallsäcke anzubieten. Durch den künftigen Einsatz von einer Sackgröße müssen weniger Säcke produziert und in den Geschäften vorgehalten werden. Dies vereinfacht das Verfahren und ist dadurch kostengünstiger. Die Mehrheit der Kundinnen und Kunden nutzt zudem bereits heute das Mindestabfallvolumen. Da eine Rolle mit 26 Säcken à 20 Liter Restabfallvolumen dem jährlichen Mindestbedarf einer Person entspricht und hierbei der Restabfallsack im gewohnten 14-täglichen Rhythmus abgeholt wird, handelt es sich um die optimale Sackgröße.
Wer mehr oder weniger Abfallvolumen benötigt, kann dieses anpassen. Das minimale Restabfallvolumen liegt bei 10 Litern pro Person und Woche. Die Änderungen zum Volumen sind schriftlich möglich und werden grundsätzlich zum 1. des Folgemonats nach Antragstellung wirksam. Wer mehr Volumen benötigt, bekommt entsprechend eine größere Tonne, neue Gutscheine oder Säcke ausgehändigt.
Hintergrund:
Seit 1. Januar 2014 gelten für alle Kundinnen und Kunden von aha einheitliche Regeln für die Müllabfuhr und die Gebührenabrechnung. Der Restabfallbehälter ist seitdem der Standard im Abfuhrsystem von aha. Alle aha-Kundinnen und -Kunden in der Region Hannover bestellen ihr benötigtes und gewünschtes Restabfallvolumen für ein Jahr und bezahlen es über den Gebührenbescheid. Sie können die Restabfallsäcke nicht mehr wie vorher im Einzelhandel kaufen. Der Grund für diese Änderung ist eine einheitliche Behandlung der Kundinnen und Kunden mit Restabfallsäcken und Restabfallbehältern.
NCN/aharegion/lw