Neustadt – Mit einer kleinen Geste will die Stadt Neustadt am Rübenberge ein klares Bekenntnis zur Förderung der Elektromobilität und der Energiewende setzen: Auf städtischen Parkplätzen in der Neustädter Innenstadt sollen elektrisch betriebene Fahrzeuge künftig für zweieinhalb Stunden kostenlos parken dürfen. In einer Drucksache (2018/225) schlägt die Verwaltung vor, die Parkgebührenordnung entsprechend zu ändern.
Auf Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) steht es Kommunen frei, Elektrofahrzeugen Privilegien einzuräumen. Dies gilt insbesondere für das kostenfreie Parken. Zum Jahreswechsel soll diese Regelung auch in Neustadt eingeführt werden. Derzeit sind im Neustädter Land 51 reine Elektro- sowie 139 Hybridfahrzeuge angemeldet – Tendenz steigend. Zum Vergleich: Insgesamt sind im Stadtgebiet 40.535 Fahrzeuge zugelassen (Stand 08. Juni 2018).
Voraussetzung für das gebührenfreie Parken auf einem städtischen, bewirtschafteten Parkplatz ist, dass die Fahrzeuge über ein so genanntes „E-Kennzeichen“ verfügen und somit eindeutig als Elektroauto erkennbar sind. Auch Hybridfahrzeuge erhalten das amtliche E-Kennzeichen, wenn sie über bestimmte Voraussetzungen verfügen. Damit die im City-Bereich geltende Höchstparkzeit von 2,5 Stunden kontrollierbar ist, muss die Parkscheibe ausgelegt werden. Alle Parkscheinautomaten erhalten Aufkleber, die über die Gebührenbefreiung für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen informieren.
Mit Blick auf im Rahmen der Innenstadtentwicklung anstehende Großbauprojekte in den Bereichen Wunstorfer Straße/ZOB und Marktstraße Süd sowie damit einhergehender Veränderungen im Bereich der Parkräume soll die Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge im Rahmen einer Testphase zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet werden. Sie soll verlängert werden, wenn absehbar ist, dass es auch über dieses Datum hinaus sinnvoll ist, einen zusätzlichen Anreiz für den vermehrten Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge zu schaffen.
Die Stadt Neustadt nimmt in der Region Hannover bereits seit Jahren eine Vorreiterrolle in
Sachen Klimaschutz ein. Das vorerst zeitlich begrenzte, kostenlose Parkangebot für E-Fahrzeuge ist für deren Eigentümer und Nutzer nur ein kleiner finanzieller Anreiz. Das Angebot soll vielmehr als Geste und klares Bekenntnis verstanden werden gegenüber allen, die auf Elektromobilität setzen.
Als erstes Gremium berät der Ortsrat der Kernstadt über das Thema. Die Sitzung am Mittwoch, 7. November 2018, beginnt um 18 Uhr im Sitzungssaal des Verwaltungshauptsitzes, Nienburger Straße 31. Das letzte Wort hat der Rat der Stadt. Sollte dieser in seiner DezemberSitzung der neuen Parkgebührenordnung zustimmen, könnten E-Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2019 kostenlos in der Innenstadt parken.
NCN/stadtneustadt/lw