B6 – Umleitungsverkehr Neuordnung des B6 Umleitungsverkehrs in Neustadt

Die Teilnehmer und Ausbilder beim Feuerwehrführerschein 2017. @Freiwillige Feuerwehr Garbsen

Wie die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am Dienstag in Hannover mitteilte, wird der Schwerlastverkehr, der die aufgrund verminderter Tragfähigkeit für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gesperrte Leinebrücke der Bundesstraße 6 bei Neustadt am Rübenberge nicht passieren darf, künftig wieder über eine einheitliche Strecke umgeleitet.

Die Behörde hat sich nach Rücksprache mit der Deutschen Bahn, der Polizei und der Stadt Neustadt a. Rbge. dafür entschieden, die sogenannte Lastenaufteilung aufzuheben und zu der ursprünglichen Umleitungsführung zurückzukehren. Die Lastwagen werden somit nicht mehr durch die Neustädter Kernstadt, sondern wieder in beide Fahrtrichtungen über die Landesstraßen 191 und 193 sowie die Kreisstraßen 343 und 335 durch die Ortschaften Suttorf, Basse und Empede geführt. Die zuständige Fachfirma wird am Montag, 4. Juni, die Beschilderung anpassen.

Grund für diese Entscheidung ist, dass die seit Februar geltende Routenführung für aus Norden kommende Fahrzeuge durch die Neustädter Innenstadt zu viele Schwachstellen und Gefahrenknotenpunkte aufweist. Unter anderem häuften sich seit der Einführung dieser Variante Meldungen der Deutschen Bahn und der Polizei, dass es am höhengleichen Bahnübergang Nienburger Straße (B 442) mehrmals zu lebensgefährlichen Situationen kam, weil Fahrzeuge auf dem Bahnkörper zum Stehen kamen. Ein Grund dafür ist, dass der Verkehr auf der innerstädtischen Umleitungsstrecke nicht gut abfließen kann. Dies hat zur Folge, dass es nicht selten zu langen Staus kommt, die von der Bahnhofskreuzung bis weit hinter den Bahnübergang oder sogar bis zur B6-Abfahrt Himmelreich zurückreichen.

Allgemein hat sich die Verkehrsbelastung im gesamten Neustädter Stadtgebiet in den zurückliegenden Monaten merklich erhöht, da seit März auf der Autobahn 7 zwischen Schwarmstedt und Mellendorf eine Großbaustelle eingerichtet ist und die Verkehrsteilnehmer daher auf alternative Routen und somit auch auf die Route durch Neustadt am Rübenberge ausweichen.

In den vergangenen zwei Wochen hat sich die Situation am Bahnübergang der B 442 weiter zugespitzt: Zweimal, am 16. und am 25 Mai, kam jeweils ein Autotransporter auf dem Bahndamm zum Stehen, während sich der Schrankenbaum absenkte. Zwar konnten die Lastwagen die Gleise glücklicherweise noch kurz vor dem Eintreffen eines Zuges verlassen, rissen dabei aber jeweils den Schrankenbaum ab, was zu einer Vollsperrung des Bahnübergangs und somit zu erheblichen Beeinträchtigungen im Straßen- und Bahnverkehr führte. Die Deutsche Bahn, die Landesstraßenverwaltung sowie die Polizei haben deutlich gemacht, dass der Umleitungsverkehr unter diesen gefährlichen Umständen nicht mehr durch die Kernstadt geführt werden kann und die aktuelle Umleitungsführung aus Sicht der Bahn nicht mehr tragbar ist.

Um dieses Gefahrenpotenzial zu minimieren werden aus Nienburg kommende Fahrzeuge über 7,5 Tonnen künftig nicht mehr an der Abfahrt Himmelreich sondern erst an der Abfahrt Leinstraße von der B6 geleitet. Von dort aus führt die Umleitung über die L 191 in Richtung Empede/Mariensee, weiter über die K 343 nach Basse und über die L 193 sowie K 335 bis zur B6- Auffahrt Bordenau.

Aus Hannover kommend müssen die Fahrer entsprechend in der entgegengesetzten Richtung die Umleitungsstrecke nehmen. Nach Rücksprache mit der Stadt Neustadt a. Rbge. werden die Schwerlastfahrzeuge künftig bereits an der Abfahrt Bordenau von der Bundesstraße 6 geleitet und nicht – wie bisher – erst an der Abfahrt Otternhagen (Mecklenhorster Straße). Dies ist notwendig, da die bisherigen Bauarbeiten an der Mecklenhorster Straße (L 191) demnächst abgeschlossen werden und es für die von der B6 abfahrenden Lastwagen dann nur schwerlich möglich sein würde, an der Abfahrt links in die Mecklenhorster Straße in Richtung der Umleitungsstrecke abzubiegen. Zudem hat diese Verkehrsführung den Vorteil, dass der Schwerlastverkehr sich im Kreisel am Gewerbegebiet Ost nicht gegenseitig behindert.

Da die bisher im Kreuzungsbereich der B6-Abfahrt Bordenau / K 335 aufgestellte Baustellenampel im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Mecklenhorster Straße aufgestellt wurde, müsste diese mit Abschluss der dortigen Arbeiten eigentlich abgebaut werden. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat sich aber dazu entschieden, die Lichtsignalanlage vorerst nur abzuschalten und nicht sofort abzubauen. Auf diese Weise kann überprüft werden, ob die Ampel an diesem Standort verzichtbar ist.

NCN/ap