Neustadt – Streusalzverbot aufgehoben wegen Glätte: Stadt erlaubt bis 13. Februar den Einsatz von Salz wegen DWD-Glättewarnung am 4. Februar.
Temporäre Aufhebung des Verbots
Die Stadt Neustadt am Rübenberge hebt das bestehende Streusalzverbot vorübergehend auf. Die Aufhebung gilt ab sofort bis einschließlich 13. Februar 2026. Hintergrund ist eine Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes für Mittwoch, den 4. Februar 2026.
Warnung: Glättegefahr
Der Deutsche Wetterdienst meldet für den 4. Februar zwischen 0:00 Uhr und 10:00 Uhr eine hohe Glättegefahr (Stufe 3 von 4) in der Region Hannover. Es besteht laut Meldung die Gefahr für Leib und Leben durch plötzlich überfrierende Nässe oder plötzlich gefrierenden Regen. Deshalb ist der gezielte Einsatz von Streusalz an gefährlichen Stellen bis zum 13. Februar erlaubt.
Stadt äußert sich und nennt Zweck
„In der aktuellen Wetterlage geht es vor allem darum, Unfälle zu vermeiden und sichere Wege zu gewährleisten. Mit Blick auf die Unwetterwarnung und die prognostizierten Witterungsverhältnisse der kommenden Tage ist der gezielte Einsatz von Streusalz an gefährlichen Stellen erforderlich, um für Sicherheit zu sorgen. Gleichzeitig bitten wir weiterhin darauf zu achten, nur so viel Streusalz wie für die Sicherheit notwendig zu verwenden“, betont Bürgermeister Dominic Herbst.
Pflichten der Anlieger
Der Winterdienst auf den Gehwegen vor den angrenzenden Grundstücken ist nach städtischer Satzung von den jeweiligen Eigentümern zu übernehmen. Konkret gehört dazu:
- Rechtzeitiges Räumen von Schnee
- Streuen bei Glätte
Die Verwaltung hatte in den vergangenen Wochen vermehrt Hinweise erhalten, dass diese Verpflichtung nicht überall eingehalten wird. Gleichzeitig bedankt sich die Stadt bei denjenigen, die ihren Winterdienst bereits gewissenhaft erfüllen.















