Neustadt – In Neustadt am Rübenberge wird kostenloses Parken auf dem Schützenplatz und beim E-Laden geplant, um die Verkehrssituation zu verbessern.
Kostenloses Parken auf dem Schützenplatz
In Neustadt am Rübenberge plant die Stadtverwaltung, das Parken auf dem Schützenplatz wieder kostenlos anzubieten. Bürgermeister Dominic Herbst beabsichtigt, einen Vorschlag zur Änderung der Parkgebührenordnung in den politischen Gremien einzubringen. Diese Maßnahme soll den häufig geäußerten Wunsch der Bürger und Gewerbetreibenden erfüllen. Zudem sollen Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs an öffentlichen E-Ladesäulen von Parkgebühren befreit werden.
Hintergrund der Entscheidung
Die Bewirtschaftung des Schützenplatzes wurde im Rahmen der Haushaltstabilisierungsmaßnahmen beschlossen und im Oktober 2024 umgesetzt. Allerdings blieb der erhoffte Erfolg aus. Die Stadtverwaltung hat festgestellt, dass die Einführung der Parkgebühr nicht den gewünschten Effekt hatte. Trotz des Bedarfs an Parkflächen wird der Schützenplatz kaum genutzt, während Parkraumsuchende auf kostenlose Stellplätze in den umliegenden Wohnstraßen und am Veranstaltungszentrum ausweichen.
Attraktives Parkangebot für die Innenstadt
Bürgermeister Herbst äußerte, dass die geplante Gebührenbefreiung des Schützenplatzes dazu beitragen soll, den Parkdruck in der Innenstadt zu verringern. Ziel ist es, eine bewährte Alternative für kostenloses Parken in fußläufiger Entfernung zur Fußgängerzone wiederzubeleben. Herbst betont, dass dies sowohl den Bürgern als auch den Gästen der Stadt zugutekommen wird.
Änderungen für Elektrofahrzeuge
Zusätzlich zur Gebührenbefreiung für den Schützenplatz soll auch das Parken von Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs an öffentlichen Ladesäulen kostenlos werden. Aktuell gilt für E-Autos dieselbe Parkgebührenregelung wie für konventionelle Fahrzeuge. Um den Fahrern von Elektrofahrzeugen das Laden zu erleichtern, plant die Stadtverwaltung, eine Regelung einzuführen, die kostenloses Parken mit Parkscheibe während des Ladevorgangs ermöglicht.
Rechtsgrundlage und Fristen
Die Änderung der Parkgebührenordnung wurde im Jahr 2024 beschlossen, wobei die gebührenfreie Nutzung der bewirtschafteten Parkplätze für Elektrofahrzeuge nicht verlängert wurde. Diese Entscheidung führte dazu, dass auf bestimmten Parkplätzen in Neustadt und Mardorf Parkgebühren während des Ladevorgangs erhoben werden. Die Stadtverwaltung möchte dies ändern und plant, das Parken für E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs im Stadtgebiet kostenlos anzubieten. Diese Regelung ist vorerst bis zum 31. Dezember 2026 befristet.