Parken am neuen Rathaus ab Februar kostenpflichtig – Details zur Gebührenordnung

Parken am neuen Rathaus ab Februar kostenpflichtig – Details zur Gebührenordnung
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Neustadt – Parken am neuen Rathaus

Kostenpflichtiges Parken ab Februar

Das Parken in der Tiefgarage und im Umfeld des neuen Rathauses ist künftig nicht mehr kostenlos. Die Parkscheinautomaten wurden bereits installiert und werden zum Monatswechsel aktiviert. Die im September 2024 übergangsweise eingeführte Parkscheibenregelung endet planmäßig.

Parkgebühren und Zeiten

Ab Samstag, dem 1. Februar 2025, müssen Autofahrer werktags zwischen 7 und 17 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 13 Uhr eine Parkgebühr zahlen, wenn sie in der Tiefgarage des Rathauses, An der Stadtmauer 1, oder auf einem der neu geschaffenen Parkplätze im Umfeld des Verwaltungssitzes parken.

Kosten und maximale Parkdauer

Das Parken auf den bewirtschafteten Stellplätzen im Stadtgebiet kostet 1,20 Euro pro Stunde. Die maximale Höchstparkdauer beträgt 2,5 Stunden, wofür 2,40 Euro zu entrichten sind. Mit der sogenannten „Brötchentaste“ ist das Parken bis zu einer halben Stunde kostenlos.

Behindertenparkplätze

Im Nahbereich des Rathauses stehen zudem drei Behindertenparkplätze zur Verfügung, die von Personen mit entsprechender Parkerleichterungskarte kostenlos genutzt werden können. Diese Stellplätze sind über den Gehweg, der parallel zur Tiefgarageneinfahrt verläuft, erreichbar. Die Zufahrt zu den Behindertenparkplätzen über den Gehweg ist gestattet.

NCN/rw