Hannover – 18-Jähriger mit Softairpistole in Regionalbahn festgestellt: Am Mittwochabend, 15.01.2025, verursachte ein 18-jähriger Deutscher einen größeren Polizeieinsatz am Bahnhof in Neustadt am Rübenberge. Zuvor hatte ein Reisender die Landespolizei Niedersachsen über den jungen Mann in Kenntnis gesetzt, als dieser mit einer Pistole in der Regionalbahn auf der Fahrt von Hannover nach Bremen offen hantierte.
18-Jähriger mit Softairpistole in Regionalbahn festgestellt
Nach Erhalt der Informationen wurden umgehend Einsatzkräfte der Landes- und der Bundespolizei alarmiert und für derartige Lagen verstärkt ausgestattet zum Bahnhof in Neustadt a. R. alarmmäßig entsandt. Nur kurze Zeit später gelang es den örtlichen Landespolizisten die von Reisenden beschriebene Personen zu identifizieren und in der angehaltenen Regionalbahn am Bahnhof Neustadt a. R. widerstandslos festzunehmen.
Softairpistole sichergestellt
Bei der Durchsuchung entdeckten die Beamten eine schwarze Softairpistole. Hierbei handelte es sich um ein hochwertiges Produkt, welches keine klassischen Merkmale für Spielzeuge aufwies und von einer echten Schusswaffe kaum unterschieden werden kann. Die Softairpistole wurde als Tatmittel sichergestellt.
Nach Überprüfung seiner Identität und weiteren polizeilichen Maßnahmen wurde der 18-Jährige aus den polizeilichen Maßnahmen am Bahnhof in Neustadt a. R. entlassen. Nach derzeitigen Erkenntnissen kam es zu keinem Einsatz der Softairpistole gegen unbeteiligte Reisende. Aufgrund der Eigenschaften der Pistole leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des verbotenen Führens einer Schusswaffe ein.
Grundsätzlicher Hinweis der Bundespolizei
Die Bundespolizei warnt ausdrücklich vor den möglichen Konsequenzen beim öffentlichen Führen von Waffen oder Anscheinswaffen. Alarmierte Kräfte können im Einsatz die täuschend echt aussehenden Waffen aus der Entfernung oft nicht oder nur sehr schwer von einer echten Waffe unterscheiden. Im Zweifel muss die dienstliche Schusswaffe angedroht oder im Notfall sogar eingesetzt werden. Jede Person bringt sich auch bei fahrlässigen Verhalten in eine potentiell sehr gefährliche Situation. Adressaten von polizeilichen Maßnahmen sollten sich unbedingt kooperativ verhalten, den Anweisungen der Polizei Folge leisten und unter keinen Umständen die Waffe auf anwesende Personen richten. Am besten ist es ohnehin, keine Waffen in der Öffentlichkeit zu führen oder gar offen mit ihnen zu hantieren.
NCN/aw