Neustadt – E-Fahrzeuge müssen wieder Parkgebühren zahlen: Ab dem 1. Januar 2025 müssen Fahrer elektrisch betriebener Fahrzeuge in der Neustädter Innenstadt wieder Parkgebühren zahlen. Nach sechs Jahren endet die Regelung, die eine gebührenfreie Nutzung der bewirtschafteten Parkplätze ermöglichte. Diese Maßnahme wurde 2019 im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) eingeführt, um den Einsatz von Elektroautos zu fördern.
E-Fahrzeuge müssen wieder Parkgebühren zahlen
Ursprünglich auf drei Jahre angelegt, wurde die Gebührenbefreiung durch den Stadtrat um weitere drei Jahre verlängert. Nun kehren Elektrofahrzeuge in die gleiche Gebührenordnung zurück wie konventionell angetriebene Autos. Die Kosten für das Parken betragen 1,20 Euro pro Stunde, mit einer maximalen Parkdauer von 2,5 Stunden für 2,40 Euro. Außerdem können Autofahrer ein Tagesparkticket für 3 Euro erwerben. Für kurze Besorgungen bleibt die „Brötchentaste“ bestehen, die 30 Minuten kostenloses Parken ermöglicht.
Die Entscheidung, die Gebührenbefreiung auslaufen zu lassen, könnte Auswirkungen auf die Nutzung von Elektrofahrzeugen haben und stellt einen Wendepunkt in der städtischen Mobilität dar.
NCN/aw