Neustadt – Mit Blick auf die weiterhin angespannte Lage im Energiesektor hat auch die Stadt
Neustadt einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, um Heiz- und Stromkosten zu senken. Daneben greifen ab dem 1. September auch erste bundesweiten Maßnahmen im Rahmen der zwei Energiesparverordnungen des Bundes.
Die Stadt Neustadt hat in den vergangenen Wochen erste Maßnahmen zur Einsparung von Gas und Strom erarbeitet. Damit will die Verwaltung ihren Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs leisten, die zum einen der drohenden Gasmangellage und auch den stark gestiegenen Energiekosten Rechnung tragen.
Reine dekorative Beleuchtung, wie an der Fassade der Musikschule, wurde schon vor einigen Wochen abgeschaltet. Darüber hinaus folgt auch der Stadtmarketingverein den Empfehlungen des Bürgermeisters und schaltet unter anderem die Fassadenbeleuchtung in der Innenstadt ab. Auch die dekorative Beleuchtung der Brücken soll über den Herbst und Winter ausgeschaltet werden. Lediglich die LED-Beleuchtung in der Unterführung an der Landwehr soll zunächst erhalten bleiben, da sie erheblich zum Sicherheitsgefühl der Nutzerinnen und Nutzer beiträgt.
Bei der Straßenbeleuchtung gibt es für Bürgermeister Dominic Herbst noch Gesprächsbedarf. „Wir prüfen gemeinsam mit den Stadtwerken, welche technischen Optionen es gibt und ob und welche Abschaltungen sinnvoll sind, ohne die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu gefährden“, erklärt Herbst dazu. Ebenfalls in der Prüfung ist die Abschaltung der Platzbeleuchtung in der Innenstadt.
Auch für die Verwaltung selbst wurden Maßnahmen angeordnet. So ist beispielsweise das Warmwasser in allen Verwaltungsgebäuden ausgestellt und die Heizung auf 19 Grad maximale Raumtemperatur eingestellt worden. Damit hat die Stadt die Vorgaben des Bundes, laut der aktuellen Energiesparverordnung, vorab umgesetzt. Diese Vorgabe gilt allerdings lediglich für die Büroräume der Verwaltungsmitarbeitenden – Kitas und Schulen sind davon ausgenommen.
Politik, Verwaltung und Wirtschaftsbetriebe werden sich in Kürze in einem weiteren Arbeitskreis zusammensetzen und weitere Optionen zur Energieeinsparung in Neustadt besprechen. „Wir sind hier in einem guten Austausch und werden die Entscheidungen für weitere Maßnahmen gemeinsam abwägen und beschließen“, so Herbst.
Der Bund hat darüber hinaus bereits Maßnahmen zur Energieeinsparung festgelegt, die ab dem 1. September greifen. So darf beispielsweise beleuchtete Werbung nur noch zwischen 16 und 21 Uhr angeschaltet werden (mit einigen Ausnahmen, wie etwas an Bushaltestellen und anderen Wartepunkten), Unternehmen und Gewerbetreibende, die ihre Geschäftsräume heizen, müssen die Ladentüren geschlossen halten und auch private Schwimm- und Badebecken dürfen ab dem 1. September nicht mehr mit Gas oder Strom aus dem allgemeinen Stromnetz beheizt werden.
NCN/eo