Polizei Neustadt: Verkehrsunfallflucht und Sachbeschädigung an Pkw am vergangenden Wochenende

Zeugenaufruf der Polizei Neustadt: Diebstahl von Stromkabeln von der Baustelle des neuen Rathauses
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Verkehrsunfallflucht
Am Freitag, 21.01.2022 gegen 15:00 Uhr, streifte eine 60jährige Nienburgerin mit ihrem silbernen VW Polo einen in der Leinstraße abgeparkten silbernen VW Beetle. Dabei wurde der linke Außenspiegel stark beschädigt. Die Nienburgerin setzte ihre Fahrt in Richtung Bundesstraße 6 fort, ohne ihren Pflichten als Unfallbeteiligte nachzukommen. Ein aufmerksamer 29jähriger Neustädter beobachtete die Tat und verständigte umgehend die Polizei. Dabei konnte dieser gute sachdienliche Hinweise benennen. Eine Neustädter Funkstreifenwagenbesatzung konnte die Nienburgerin in ihrem VW Polo auf der Bundesstraße in Fahrtrichtung Nienburg erkennen und auf einem Parkplatz anhalten und kontrollieren. Gegen die Nienburgerin wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Der Schaden am VW Beetle wird auf etwa 250 Euro geschätzt.

Sachbeschädigung an Pkw
Am Freitag, 21.01.2022 in der Zeit von 16:15 bis 17:05 Uhr, beschädigte ein unbekannter Täter auf dem Kundenparkplatz von Famila den Lack eines abgestellten anthrazitfarbenen Geländewagens Daimler G350. Der Täter verursachte mit einem spitzen Gegenstand einen 30cm langen, vertikal verlaufenen, Lackkratzer am Heck links oben des Daimlers. Der entstandene Schaden wird auf etwa 2000 Euro geschätzt.

BetäubungsmittelVerstoß
Am Samstag, 22.01.2022 gegen 19:10 Uhr, wurde ein 34jähriger männlicher Neustädter in der Mecklenhorster Straße in seinem schwarzen Ford Focus durch eine Funkstreifenwagenbesatzung einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Verlauf der Kontrolle räumte der 34Jährige ein, Marihuana bei sich zu haben und händigte eine Konsumeinheit den Neustädter Beamten aus. Eine Durchsuchung des Pkw führte zum Auffinden einer weiteren Konsumeinheit Marihuana. Das Marihuana wurde vor Ort beschlagnahmt. Gegen den 34Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet

NCN/CU