Neustadt – Die Region Hannover hat am heutigen Mittwoch, 25. August, 2021, in einer Allgemeinverfügung festgestellt, dass die 7-Tages-Inzidenz am fünften Werktag in Folge den Corona-Schwellenwert von 50 überschritten hat. Damit greifen nach der seit heute gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen automatisch die Beschränkungen gem. § 8 der Nds. Corona-Verordnung. Ab Donnerstag, 26. August 2021 gilt damit die 3-G-Regel (Zugang nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene)
Ab Donnerstag, 26. August 2021 gilt damit endgültig die 3-G-Regel (Zugang nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene)
- für alle Zusammenkünfte von mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen (private Treffen, Veranstaltungen wie Kino, Theater, Sitzungen)
- bei allen körpernahen Dienstleistungen
- bei der Nutzung von Indoor-Sportanlagen (also: Fitnessstudios, Hallenbäder, Kletterhallen, Saunen etc.)
- Beherbergungen (wer keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen kann, muss pro Aufenthaltswoche zwei Negativ-Tests vorweisen)
Generell gilt darüber hinaus:
- maximal 50 Prozent Auslastung in Diskotheken, Shisha-Bars und Clubs
- 3G-Regel bei Veranstaltungen von mehr als 1000 Personen.
- Für Veranstaltungen und Treffen mit weniger als 25 Personen gelten die Abstandsregeln und die Empfehlung, regelmäßig zu lüften.
Die Allgemeinverfügung der Region Hannover ist auf www.bekanntmachungen.region-hannover.de veröffentlicht.
NCN/cu