Neustadt – Die Corona-Verordnungen müssen wieder einmal geändert werden. Die Bundesregierung und Länderchefs haben sich darauf geeinigt, dass künftig die sogenannte 3G-Regel gilt, wenn die Inzidenz in einer kreisfreien Stadt oder Region (hier Region Hannover) über 35 liegt.
Das ist nun seit Sonntag der Fall. Gestern lag der Wert bei 36,5 heute bei 39,2. Wann und ob jetzt die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) eintritt, ist noch nicht bekannt.
Was bedeutet die 3G-Regel?
Wenn diese Maßnahme greift, dürfen ab einer Inzidenz von über 35 nur Geimpfte, Genesene und negativ getestete Personen zukünftig Krankenhäuser und Altenheime besuchen, einen Friseur oder Kosmetikstudio in Anspruch nehmen, Sport in Innenbereichen betreiben, Fitnessstudios besuchen und sich im Innenbereich einer Gastronomie aufhalten. Ein Antigentest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein sogenannter PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr, Schülerinnen und Schüler sind voraussichtlich auch ausgenommen, da diese ja nach den Ferien ohnehin täglich getestet werden sollen.
Wann tritt die 3G- Regel in Kraft?
Bund und Länder haben vereinbart, dass spätestens ab dem 23. August die 3G-Regel gültig wird. Wann die neuen Regeln gezielt in der Region Hannover gültig werden ist noch nicht bekannt, denn zuerst muss eine neue Verfügung des Landes Niedersachsen erarbeitet und veröffentlicht werden, das soll spätestens bis zum 25. August geschehen. Bis diese neue Verfügung veröffentlicht wird, gelten noch die zur Zeit bestehenden Regeln. Das Land Niedersachsen könnte die 3 G-Regel auch aussetzen, wenn es ggf. ein anderes Bewertungssystem (welches nicht nur den Inzidenzwert zu Grunde legt) der Pandemie-Lage vorlegt, welches lt. Ministerpräsident Stephan Weil bis zum 25. August ausgearbeitet werden soll.
Bevor also die Region Hannover neue Verordnungen erlassen kann, ist erst einmal das Land Niedersachsen am Zug, also heisst es abwarten bis spätestens zum 25.08.2021.
NCN/cu