Neustadt – Ab sofort können sich Personen bereits vier Wochen nach einer überstandenen Corona-Infektion gegen das Corona-Virus impfen lassen. Sie gelten mit nur einer Impfung als
vollständig immunisiert und geschützt. Die Ständige Impfkommission (StiKo) hat ihre
bisherige Empfehlung für einen Abstand von sechs Monaten auf vier Wochen verkürzt.
Wer eine Infektion mit dem Corona-Virus durchgemacht hat, gilt als offiziell genesen, wenn
die Infektion durch PCR-Test nachgewiesen, mindestens 28 Tage und längstens sechs
Monate zurückliegt. Nach aktuellen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass eine
ausreichende Immunität bis zu sechs Monate nach der Erkrankung besteht. Hierzu Gesundheits-Staatssekretär Heiger Scholz: „Wer eine Corona-Erkrankung überstanden hat, ist vorübergehend vor einer Neuerkrankung geschützt. Angesichts des Anstiegs von Neuinfektionen mit der hochansteckenden Delta-Variante, bitte ich genesene Menschen darum, sich für eine Schutzimpfung zu entscheiden.
Ausreichend Impfstoff gibt es bei uns. Die Boosterimpfung trägt dazu bei, das Risiko einer erneuten Ansteckung oder eines schweren Erkrankungsverlaufs deutlich zu reduzieren. So schützen Sie sich und andere.“ Personen, die bereits einmal gegen COVID-19 geimpft wurden und bei denen nach dieser Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, sollen die zweite Impfung in einem Zeitraum zwischen vier Wochen und sechs Monaten nach dem Ende der Symptome bzw. der Diagnose erhalten. Für diese Personen gelten dieselben Regeln wie für vollständig Geimpfte.
Für Menschen, die eine Infektion vor mehr als sechs Monaten durchgemacht haben und danach einmal geimpft wurden, gilt dasselbe. Impftermine in den kommunalen Impfzentren können unter www.impfportal-niedersachsen.de und telefonisch unter 0800 9988665 vereinbart werden.
NCN/cu